Öffnen – BGB-Bauvertrag Auftraggeber

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Vorlage: BGB-Bauvertrag Auftraggeber

1. Parteien
  1. Auftraggeber: [Name des Auftraggebers]
  2. Auftragnehmer: [Name des Auftragnehmers]
2. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Bauvertrags ist die Durchführung der folgenden Bauleistungen:

  • [Beschreibung der Bauleistungen]
3. Vertragliche Pflichten
  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Ausführung der vereinbarten Bauleistungen gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen Normen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich zur rechtzeitigen Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Unterlagen.
  • Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Änderungen oder Zusatzleistungen nur schriftlich vereinbart werden können.
4. Vergütung

Als Vergütung für die erbrachten Bauleistungen gilt der vereinbarte Betrag in Höhe von [Betrag] Euro.

5. Termine
  • Der vereinbarte Beginn der Baumaßnahme ist der [Datum].
  • Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist spätestens am [Datum] vorgesehen.
  • Bei Verzug des Auftragnehmers hat dieser dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] Euro pro Tag des Verzugs zu zahlen.
6. Gewährleistung
  • Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen für einen Zeitraum von [Zeitraum].
  • Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.
7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

8. Schlussbestimmungen

Der Bauvertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

Ort, Datum: _________________________________________________

Unterschrift Auftraggeber: _____________________________________

Unterschrift Auftragnehmer: ___________________________________

 

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BGB-Bauvertrag Auftraggeber
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FAQ BGB-Bauvertrag Auftraggeber

Frage 1: Wie schreibe ich einen BGB-Bauvertrag als Auftraggeber?
Um einen BGB-Bauvertrag als Auftraggeber zu erstellen, sollten Sie die folgenden Elemente einbeziehen:
  • Eine klare und präzise Beschreibung des Bauvorhabens
  • Die vereinbarten Leistungen und deren Umfang
  • Den Zeitrahmen für die Durchführung der Arbeiten
  • Die vereinbarte Vergütung und Zahlungsmodalitäten
  • Regelungen zur Gewährleistung und Mängelbeseitigung
  • Haftungsbeschränkungen
Frage 2: Welche Unterlagen sollte ich meinem BGB-Bauvertrag als Auftraggeber beifügen?
Zu den gängigen Unterlagen, die Sie Ihrem BGB-Bauvertrag als Auftraggeber beifügen sollten, gehören:
  • Eine detaillierte Baubeschreibung
  • Die Bauzeichnungen und Pläne
  • Eventuelle Gutachten oder Prüfberichte
  • Die vereinbarten technischen Vorgaben und Standards
  • Relevante Vereinbarungen mit anderen Gewerken
Frage 3: Welche Rechte und Pflichten habe ich als Auftraggeber in einem BGB-Bauvertrag?
Als Auftraggeber haben Sie im BGB-Bauvertrag bestimmte Rechte und Pflichten, darunter:
  • Das Recht auf vertragsgemäße Ausführung der Leistungen
  • Das Recht auf Abnahme der erbrachten Leistungen
  • Die Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung
  • Die Pflicht zur Mitwirkung, z. B. bei der Bereitstellung von Materialien
  • Das Recht auf Mängelbeseitigung bei festgestellten Mängeln
Frage 4: Wie gehe ich vor, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt?
Wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nicht vertragsgemäß erfüllt, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:
  • Setzen Sie dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung
  • Prüfen Sie, ob eine Nachbesserung möglich ist und verlangen Sie diese gegebenenfalls
  • Informieren Sie den Auftragnehmer schriftlich über festgestellte Mängel und Ihre Forderung
  • Behalten Sie sich das Recht auf Kostenerstattung vor, falls der Auftragnehmer die Mängel nicht behebt
  • Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, wenn keine Einigung erzielt werden kann
Frage 5: Welche Rolle spielt die Bauabnahme im BGB-Bauvertrag?
Die Bauabnahme hat im BGB-Bauvertrag eine wichtige Funktion. Durch die Abnahme erklären Sie als Auftraggeber, dass die erbrachten Leistungen die vereinbarte Qualität aufweisen und den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Nach der Abnahme endet die Gewährleistungsfrist für bereits bekannte Mängel. Es ist ratsam, eine förmliche Bauabnahme zu dokumentieren.
Frage 6: Wie verhalte ich mich bei Baumängeln nach der Bauabnahme?
Nach der Bauabnahme sollten Sie Baumängel unverzüglich schriftlich dem Auftragnehmer mitteilen. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und behalten Sie sich das Recht auf Kostenerstattung vor, falls die Mängel nicht behoben werden. Falls der Auftragnehmer nicht auf Ihre Forderungen eingeht, ist es ratsam, rechtlichen Beistand zu suchen.
Frage 7: Wie kann ich mich als Auftraggeber vor Baumängeln schützen?
Um sich als Auftraggeber vor Baumängeln zu schützen, empfiehlt es sich:
  • Einen erfahrenen und zuverlässigen Auftragnehmer auszuwählen
  • Eine detaillierte Baubeschreibung und einen präzisen BGB-Bauvertrag aufzusetzen
  • Die Einhaltung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Vertrag festzulegen
  • Die Bauarbeiten regelmäßig zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeiten sofort zu handeln
  • Einen Fachmann zur Begutachtung der Arbeit hinzuziehen
Frage 8: Welche Haftungsbeschränkungen können im BGB-Bauvertrag vereinbart werden?
Im BGB-Bauvertrag können verschiedene Haftungsbeschränkungen vereinbart werden, wie zum Beispiel:
  • Haftungsausschlüsse für bestimmte Schäden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
  • Haftungsbegrenzungen auf einen bestimmten Geldbetrag, um das finanzielle Risiko zu begrenzen
  • Verjährungsklauseln, um die Haftung für Mängel nach Ablauf einer bestimmten Frist auszuschließen
Frage 9: Kann ich als Auftraggeber vom BGB-Bauvertrag zurücktreten?
Ein Rücktritt vom BGB-Bauvertrag durch den Auftraggeber ist grundsätzlich möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht. Beispiele für einen solchen wichtigen Grund sind eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Auftragnehmer oder eine Insolvenz. Ein Rücktritt ist in der Regel nur nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung gerechtfertigt.
Frage 10: Kann ich als Auftraggeber den BGB-Bauvertrag einseitig ändern?
Als Auftraggeber können Sie den BGB-Bauvertrag nicht einseitig ändern. Änderungen am Vertrag bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Vertragsparteien. Wenn Änderungen notwendig sind, sollten diese schriftlich vereinbart und gegebenenfalls als Zusatzvereinbarung zum Vertrag festgehalten werden.