Öffnen – Ehevertrag Gütertrennung Ausschluss Versorgungsausgleich

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Ehevertrag Gütertrennung Ausschluss Versorgungsausgleich

Präambel:
Dieser Ehevertrag wird abgeschlossen von und zwischen [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] (im Folgenden als „der Ehepartner A“ bezeichnet), und [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] (im Folgenden als „der Ehepartner B“ bezeichnet).
  1. Gütertrennung:

  2. Die Ehepartner erklären hiermit, dass sie den Güterstand der Trennung des Vermögens nach den §§ 1363 ff. BGB wählen.

    1. Das Vermögen der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung und das während der Ehe erworbene Vermögen bleiben getrennt. Es besteht keine Vermischung der Vermögensmassen.
    2. Jeder Ehepartner behält das uneingeschränkte Eigentumsrecht an seinem jeweiligen Vermögen. Erbschaften, Schenkungen und alle anderen Zuwendungen bleiben alleiniges Eigentum des jeweiligen Ehepartners.
    3. Die Ehepartner sind sich bewusst, dass diese Gütertrennung bedeuten kann, dass im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners keine Vermögensausgleichsansprüche oder Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht werden können.
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs:

  • Die Ehepartner erklären hiermit, dass sie den Versorgungsausgleich nach den §§ 1587 ff. BGB ausschließen möchten.

    1. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners besteht kein Anspruch auf Ausgleich der Rentenanwartschaften oder sonstige Versorgungsansprüche.
    2. Die Ehepartner bestätigen, dass sie sich über die finanziellen Auswirkungen dieses Ausschlusses bewusst sind und diesen bewusst gewählt haben.
    3. Die Ehepartner verzichten hiermit auf alle Ansprüche bezüglich des Versorgungsausgleichs.

Dieser Ehevertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt, von denen jede Partei eine erhält.

______________________[Stadt], [Datum]

Ehepartner A

[Vorname Nachname]

______________________[Stadt], [Datum]

Ehepartner B

[Vorname Nachname]

 

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Ehevertrag Gütertrennung Ausschluss Versorgungsausgleich
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Frage 1: Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der von Ehepartnern vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, um ihre Vermögensverhältnisse und ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Ehepartners zu regeln.

Frage 2: Was bedeutet Gütertrennung?

Gütertrennung ist ein Begriff aus dem deutschen Eherecht und bedeutet, dass das Vermögen der Ehepartner während der Ehe strikt getrennt bleibt. Jeder Ehepartner behält das Recht, über sein eigenes Vermögen zu verfügen, und haftet nur für seine eigenen Schulden.

Frage 3: Kann man den Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausschließen?

Ja, es ist möglich, den Versorgungsausgleich im Ehevertrag auszuschließen. Der Versorgungsausgleich ist eine gesetzliche Regelung, bei der die Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen werden. Durch einen Ausschluss im Ehevertrag können die Ehepartner regeln, dass dieser Ausgleich nicht stattfindet.

Frage 4: Wie schreibt man einen Ehevertrag?

Beim Verfassen eines Ehevertrags ist es ratsam, professionelle Unterstützung von einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Der Anwalt wird die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Ehepartner berücksichtigen und den Ehevertrag entsprechend formulieren. Es ist wichtig, dass der Ehevertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und klar und verständlich formuliert ist.

Frage 5: Welche Elemente sollten in einem Ehevertrag enthalten sein?

Ein Ehevertrag kann verschiedene Elemente enthalten, je nach den Bedürfnissen und Wünschen der Ehepartner. Typischerweise werden Regelungen zu den Vermögensverhältnissen, zum Unterhalt, zu Erbrechtsfragen und zum Versorgungsausgleich in den Ehevertrag aufgenommen. Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen beider Partner fair und ausgewogen sind.

Frage 6: Ist ein Ehevertrag zwingend erforderlich?

Ein Ehevertrag ist nicht zwingend erforderlich, um eine Ehe einzugehen. Bei einer Heirat ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen des deutschen Familienrechts. Ein Ehevertrag kann jedoch sinnvoll sein, um individuelle Vereinbarungen zu treffen und mögliche Streitigkeiten im Falle einer Trennung oder Scheidung zu vermeiden.

Frage 7: Kann ein Ehevertrag nach der Eheschließung geändert werden?

Ja, ein Ehevertrag kann nach der Eheschließung geändert werden. Beide Ehepartner müssen jedoch in die Änderung einwilligen und die Änderung muss schriftlich festgehalten werden. Es ist ratsam, auch bei einer Änderung des Ehevertrags die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Frage 8: Kann ein Ehevertrag für bestimmte Zeiträume gelten?

Ja, ein Ehevertrag kann für bestimmte Zeiträume gelten, wenn dies im Vertrag festgelegt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ehepartner zu Beginn der Ehe eine vorübergehende Gütertrennung vereinbaren möchten. Es ist wichtig, dass solche Vereinbarungen klar formuliert sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Frage 9: Was passiert mit dem Ehevertrag im Falle einer Scheidung?

Im Falle einer Scheidung bleibt der Ehevertrag grundsätzlich wirksam. Die darin getroffenen Regelungen werden von den Gerichten berücksichtigt, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Regelungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

Frage 10: Kann man den Ehevertrag rückgängig machen?

Eine einseitige Aufhebung oder Rückgängigmachung eines Ehevertrags ist in der Regel nicht möglich. Um einen Ehevertrag rückgängig zu machen, müssen beide Ehepartner einer Aufhebung zustimmen. Es ist ratsam, auch für eine Aufhebung des Ehevertrags die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.