Öffnen – Fortsetzung befristetes Mietverhältnis

Vorlage und Muster für Fortsetzung befristetes Mietverhältnis zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Sehr geehrter Vermieter,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich mein derzeitiges befristetes Mietverhältnis gemäß § 542 BGB nicht fortsetzen möchte und somit von meinem Recht auf ordentliche Kündigung Gebrauch mache.

Die Mietdauer, wie im Mietvertrag vom DATUM festgelegt, endete ursprünglich am DATUM. Das Mietverhältnis wurde damals für einen Zeitraum von DAUER Jahren abgeschlossen.

Bitte nehmen Sie diese Kündigung als form- und fristgerecht gemäß § 573c BGB an. Das Mietverhältnis endet somit mit Ablauf des DATUM. Ich werde die Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben.

Um den Übergabeprozess zu erleichtern, bitte ich um eine gemeinsame Wohnungsbesichtigung. Wir können einen geeigneten Termin vereinbaren, der für uns beide passt.

Bitte setzen Sie sich mit mir unter der Telefonnummer TELEFONNUMMER oder per E-Mail unter EMAILADRESSE in Verbindung, um die Details für die Wohnungsübergabe zu besprechen. Ich stehe Ihnen auch gerne zur Verfügung, sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben.

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name

 

Muster und Vorlage für Fortsetzung befristetes Mietverhältnis zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Fortsetzung befristetes Mietverhältnis
PDF – WORD Format
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Frage 1: Wie schreibe ich ein befristetes Mietverhältnis?

Antwort: Um ein befristetes Mietverhältnis korrekt zu schreiben, müssen Sie die folgenden Elemente einbeziehen:

Mietvertragsparteien:
Die Namen und Adressen des Vermieters und des Mieters müssen klar angegeben werden.
Mietobjekt:
Die genaue Adresse der Mietwohnung oder des Hauses sollte angegeben werden.
Mietbeginn und -ende:
Das genaue Datum, an dem das Mietverhältnis beginnt und endet, muss im Vertrag festgehalten werden.
Mietdauer:
Es sollte festgelegt werden, wie lange das Mietverhältnis dauert.
Miete und Nebenkosten:
Die Höhe der Miete und eventuell anfallende Nebenkosten müssen im Vertrag festgehalten werden.
Vertragsauflösung:
Es kann festgelegt werden, unter welchen Bedingungen der Mietvertrag vor Ablauf der Frist aufgelöst werden kann.

Frage 2: Welche Arten von befristeten Mietverhältnissen gibt es?

Antwort: Es gibt verschiedene Arten von befristeten Mietverhältnissen. Zu den gängigsten gehören:

  • Befristetes Mietverhältnis auf bestimmte Zeit: Das Mietverhältnis wird für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen.
  • Befristetes Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsmöglichkeit: Die Parteien können das Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
  • Befristetes Mietverhältnis mit Zweckbindung: Das Mietverhältnis wird für einen bestimmten Zweck abgeschlossen, wie zum Beispiel die Nutzung als Ferienwohnung.

Frage 3: Gibt es rechtliche Beschränkungen für befristete Mietverhältnisse?

Antwort: Ja, es gibt rechtliche Beschränkungen für befristete Mietverhältnisse. Gemäß § 575 BGB muss ein befristetes Mietverhältnis schriftlich vereinbart werden. Die Befristung des Mietverhältnisses muss zudem einen sachlichen Grund haben. Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen, die die Höchstdauer von befristeten Mietverhältnissen regeln.

Frage 4: Wie lang kann ein befristetes Mietverhältnis maximal sein?

Antwort: Die maximale Dauer eines befristeten Mietverhältnisses ist gesetzlich geregelt. Gemäß § 575 BGB beträgt die Höchstdauer bei Wohnraummietverhältnissen fünf Jahre. In Ausnahmefällen kann die Befristung auch für längere Zeiträume zulässig sein, zum Beispiel bei der Vermietung möblierter Wohnungen.

Frage 5: Was passiert, wenn ein befristetes Mietverhältnis abläuft?

Antwort: Wenn ein befristetes Mietverhältnis abläuft und keine Verlängerung oder Kündigung vereinbart wurde, endet das Mietverhältnis automatisch. Der Mieter muss die Mietwohnung verlassen und der Vermieter kann sie anderweitig vermieten.

Frage 6: Kann ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig beendet werden?

Antwort: Ein befristetes Mietverhältnis kann nur in Ausnahmefällen vorzeitig beendet werden. Dafür ist in der Regel eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter erforderlich. Es können auch bestimmte außerordentliche Kündigungsgründe gelten, zum Beispiel bei Vertragsverletzung.

Frage 7: Was passiert, wenn ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig beendet wird?

Antwort: Wenn ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig beendet wird, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Der Vermieter kann unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Mieter kann eventuell die Rückzahlung einer Kaution oder anderer bereits gezahlter Beträge verlangen.

Frage 8: Wie werden Mietminderungen bei befristeten Mietverhältnissen gehandhabt?

Antwort: Bei befristeten Mietverhältnissen können Mietminderungen grundsätzlich wie bei unbefristeten Mietverhältnissen gehandhabt werden. Der Mieter kann eine Mietminderung verlangen, wenn Mängel an der Mietsache auftreten, die die Nutzung beeinträchtigen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mängel zu beheben oder eine Mietminderung zu akzeptieren.

Frage 9: Sind Mieterhöhungen bei befristeten Mietverhältnissen zulässig?

Antwort: Mieterhöhungen bei befristeten Mietverhältnissen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie im Mietvertrag vereinbart wurden. Die maximal zulässige Mieterhöhung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften für die jeweilige Art des Mietverhältnisses.

Frage 10: Wie erfolgt die Rückgabe der Mietwohnung am Ende eines befristeten Mietverhältnisses?

Antwort: Am Ende eines befristeten Mietverhältnisses muss der Mieter die Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zurückgeben. Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu besichtigen und eventuelle Schäden zu dokumentieren. Der Mieter sollte darauf achten, dass alle persönlichen Gegenstände entfernt und die Wohnung besenrein übergeben wird.

Fortsetzung der FAQ zum befristeten Mietverhältnis