Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern




 

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Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern
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Wie schreibt man einen Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Makler zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, nämlich den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. In diesem Leitfaden werden die wichtigsten Schritte und Aspekte beschrieben, die bei der Erstellung und Gestaltung eines solchen Gemeinschaftsgeschäfts zu beachten sind.

1. Grundlegende Informationen

Vor Beginn der eigentlichen Ausarbeitung des Gemeinschaftsgeschäfts sollten die grundlegenden Informationen festgelegt werden. Dazu gehören:

  • Die Namen und Kontaktdaten der beteiligten Makler
  • Der Zweck des Gemeinschaftsgeschäfts (Verkauf oder Vermietung der Immobilie)
  • Die genaue Beschreibung der zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilie

2. Aufgabenteilung

Wenn mehrere Makler am Gemeinschaftsgeschäft beteiligt sind, ist es wichtig, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten jedes einzelnen klar festzulegen. Dies kann zum Beispiel folgende Punkte umfassen:

  • Wer ist für die Vermarktung der Immobilie zuständig?
  • Wer kümmert sich um die Besichtigungen mit potenziellen Käufern oder Mietern?
  • Wer ist Ansprechpartner für Fragen und Verhandlungen?

Es ist wichtig, dass die Aufgaben fair verteilt werden und die Zuständigkeiten für alle Beteiligten klar sind.

3. Vergütung

Die Vergütung der Makler ist ein wesentlicher Bestandteil eines Gemeinschaftsgeschäfts. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Vergütung geregelt werden kann:

Provisionsteilung
Die Provision wird nach einem vorab festgelegten Schlüssel zwischen den Maklern aufgeteilt. Dies kann beispielsweise eine prozentuale Aufteilung sein.
Einzelne Provision
Jeder Makler erhält eine individuelle Provision, die sich nach seinem konkreten Einsatz und Erfolg richtet.
Einheitsprovision
Es wird eine einheitliche Provision vereinbart, die unabhängig von der individuellen Leistung der Makler ist.

Die konkrete Regelung zur Vergütung sollte im Gemeinschaftsgeschäft ausführlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

4. Exklusivität

Es kann sinnvoll sein, im Gemeinschaftsgeschäft eine Exklusivitätsvereinbarung zu treffen. Diese besagt, dass die beteiligten Makler für einen bestimmten Zeitraum exklusiv zusammenarbeiten und keine anderen Makler in das Geschäft einbeziehen dürfen.

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Die Exklusivitätsvereinbarung sollte klar definieren, wie lange die Zusammenarbeit dauert und unter welchen Umständen sie vorzeitig beendet werden kann.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Die Dauer des Gemeinschaftsgeschäfts sollte im Vertrag festgelegt werden. Es kann auch sinnvoll sein, einen Passus über die Kündigungsmöglichkeiten aufzunehmen.

Die Kündigungsfrist und die Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Gemeinschaftsgeschäfts sollten klar definiert sein.

6. Haftung und Gewährleistung

Im Gemeinschaftsgeschäft sollte auch die Haftung und Gewährleistung der beteiligten Makler geregelt werden. Hierbei können folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Haftung für falsche Angaben oder Verschweigen relevanter Informationen
  • Gewährleistung für die Richtigkeit der Angebote und Exposés
  • Haftung für Schäden, die durch fehlerhaftes Handeln entstehen

Die genauen Regelungen sollten im Vertrag festgehalten und von allen Beteiligten akzeptiert werden.

7. Sonstige Bestimmungen

Neben den oben genannten Punkten können im Gemeinschaftsgeschäft noch weitere Bestimmungen vereinbart werden. Dies können zum Beispiel sein:

  • Vertraulichkeitsvereinbarung für sensible Informationen
  • Regelungen zur Streitbeilegung
  • Zuständigkeit und Gerichtsstand
  • Umgang mit Konkurrenzsituationen

Es ist ratsam, alle wichtigen Aspekte des Gemeinschaftsgeschäfts im Vertrag zu berücksichtigen und schriftlich festzuhalten, um späteren Unstimmigkeiten vorzubeugen.


Dieser Leitfaden bietet eine umfassende Anleitung zur Erstellung und Gestaltung eines Gemeinschaftsgeschäfts zwischen Maklern. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.



FAQ Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Frage 1: Was ist ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern liegt vor, wenn mehrere Makler zusammenarbeiten, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Dabei teilen sie sich die Aufgaben und die Provision.

Frage 2: Wie funktioniert ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern vereinbaren die Makler eine Zusammenarbeit, um eine Immobilie zu vermarkten. Sie teilen sich die Aufgaben, wie die Erstellung von Exposés, die Besichtigungen und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder Mietern. Die Provision wird entsprechend der Vereinbarung zwischen den Maklern aufgeteilt.

Frage 3: Wann ist ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern sinnvoll?

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Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern ist sinnvoll, wenn die Arbeit und die Kosten für die Vermarktung einer Immobilie geteilt werden sollen. Besonders bei größeren Objekten oder schwierig zu vermittelnden Immobilien kann die Zusammenarbeit mehrerer Makler von Vorteil sein.

Frage 4: Wie wird die Provision bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aufgeteilt?

Die Aufteilung der Provision bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern erfolgt nach Absprache der beteiligten Makler. In der Regel wird die Provision je nach erbrachter Leistung und Aufwand aufgeteilt. Dies kann zum Beispiel gleichmäßig oder prozentual erfolgen.

Frage 5: Wie sollte ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern vertraglich geregelt werden?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern sollte schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Darin sollten die Aufgaben der beteiligten Makler, die Provisionsaufteilung, eventuelle Exklusivitätsvereinbarungen und andere wichtige Punkte festgehalten werden.

Frage 6: Kann ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mündlich vereinbart werden?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mündlich zu vereinbaren. Allerdings empfiehlt es sich aus rechtlichen Gründen, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Frage 7: Welche Risiken gibt es bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern besteht das Risiko von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten bezüglich der Aufgabenverteilung, der Provisionsaufteilung oder anderer Punkte. Um diese Risiken zu minimieren, sollten die Vereinbarungen schriftlich und klar formuliert sein.

Frage 8: Kann ein Makler aus einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aussteigen?

Ein Makler kann grundsätzlich aus einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aussteigen. Allerdings sollte dies schriftlich vereinbart werden und eventuell mit einer Frist verbunden sein, um Nachteile für die anderen beteiligten Makler zu vermeiden.

Frage 9: Wie kann man ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern beenden?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern kann durch schriftliche Vereinbarung oder durch einvernehmliche Aufhebung beendet werden. Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Beendigungsvertrag aufzusetzen, um alle Punkte einvernehmlich zu regeln.

Frage 10: Kann ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mit anderen Partnern als Maklern geschlossen werden?

Ja, ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern kann auch mit anderen Partnern, wie zum Beispiel Bauträgern oder Architekten, geschlossen werden. Dabei gelten ähnliche Regelungen wie bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern.

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Vorlage: Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Dieses Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern („Vertrag“) wird zwischen den Unterzeichnern dieses Vertrags („Makler“) zur Koordinierung ihrer Bemühungen in Bezug auf die Vermarktung und den Verkauf einer Immobilie („Immobilie“) abgeschlossen.

1. Zusammenarbeit
Die Makler erklären sich hiermit bereit, bei der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie zusammenzuarbeiten und ihre besten Bemühungen zu unternehmen, um einen erfolgreichen Verkauf abzuschließen.

2. Aufteilung der Provision
Die Makler vereinbaren, dass die Provision für den Verkauf der Immobilie zwischen ihnen gemäß den vereinbarten Konditionen aufgeteilt wird. Die genaue Aufteilung wird in einem separaten Provisionsvereinbarungsvertrag festgelegt.

3. Verantwortlichkeiten
Jeder Makler ist für bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Gemeinschaftsgeschäfts verantwortlich, um den Verkauf der Immobilie zu unterstützen. Diese Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einem separaten Verantwortlichkeitsplan festgelegt.

4. Vertraulichkeit
Die Makler verpflichten sich, alle Informationen im Zusammenhang mit der Immobilie und dem Gemeinschaftsgeschäft vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wurde von der anderen Partei schriftlich genehmigt.

5. Laufzeit und Kündigung
Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch alle Makler in Kraft und bleibt in Kraft, bis der Verkauf der Immobilie abgeschlossen ist oder einer der Makler den Vertrag schriftlich kündigt.

6. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Makler, sich zunächst außergerichtlich zu einigen. Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wird der Rechtsstreit vor dem zuständigen Gericht am Sitz der Immobilie ausgetragen.

7. Sonstige Bestimmungen
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Maklern dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Unterschriften der Makler:

Dieser Vertrag wurde in [Ort], [Datum] in zwei gleichen Exemplaren ausgefertigt, von denen jede Partei eine erhält.

[Name 1]

[Name 2]

Unterschrift:____________________

Unterschrift:____________________