Öffnen – Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Muster und Vorlage für Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Dieses Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern („Vertrag“) wird zwischen den Unterzeichnern dieses Vertrags („Makler“) zur Koordinierung ihrer Bemühungen in Bezug auf die Vermarktung und den Verkauf einer Immobilie („Immobilie“) abgeschlossen.

1. Zusammenarbeit

Die Makler erklären sich hiermit bereit, bei der Vermarktung und dem Verkauf der Immobilie zusammenzuarbeiten und ihre besten Bemühungen zu unternehmen, um einen erfolgreichen Verkauf abzuschließen.

2. Aufteilung der Provision

Die Makler vereinbaren, dass die Provision für den Verkauf der Immobilie zwischen ihnen gemäß den vereinbarten Konditionen aufgeteilt wird. Die genaue Aufteilung wird in einem separaten Provisionsvereinbarungsvertrag festgelegt.

3. Verantwortlichkeiten

Jeder Makler ist für bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Rahmen des Gemeinschaftsgeschäfts verantwortlich, um den Verkauf der Immobilie zu unterstützen. Diese Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden in einem separaten Verantwortlichkeitsplan festgelegt.

4. Vertraulichkeit

Die Makler verpflichten sich, alle Informationen im Zusammenhang mit der Immobilie und dem Gemeinschaftsgeschäft vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wurde von der anderen Partei schriftlich genehmigt.

5. Laufzeit und Kündigung

Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch alle Makler in Kraft und bleibt in Kraft, bis der Verkauf der Immobilie abgeschlossen ist oder einer der Makler den Vertrag schriftlich kündigt.

6. Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Makler, sich zunächst außergerichtlich zu einigen. Sollte keine außergerichtliche Einigung erzielt werden, wird der Rechtsstreit vor dem zuständigen Gericht am Sitz der Immobilie ausgetragen.

7. Sonstige Bestimmungen

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Maklern dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

Unterschriften der Makler:

Dieser Vertrag wurde in [Ort], [Datum] in zwei gleichen Exemplaren ausgefertigt, von denen jede Partei eine erhält.

[Name 1]

[Name 2]

Unterschrift:____________________

Unterschrift:____________________

 

Vorlage und Muster für Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern
PDF – WORD Format
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FAQ Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern

Frage 1: Was ist ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern liegt vor, wenn mehrere Makler zusammenarbeiten, um eine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Dabei teilen sie sich die Aufgaben und die Provision.

Frage 2: Wie funktioniert ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern vereinbaren die Makler eine Zusammenarbeit, um eine Immobilie zu vermarkten. Sie teilen sich die Aufgaben, wie die Erstellung von Exposés, die Besichtigungen und die Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder Mietern. Die Provision wird entsprechend der Vereinbarung zwischen den Maklern aufgeteilt.

Frage 3: Wann ist ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern sinnvoll?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern ist sinnvoll, wenn die Arbeit und die Kosten für die Vermarktung einer Immobilie geteilt werden sollen. Besonders bei größeren Objekten oder schwierig zu vermittelnden Immobilien kann die Zusammenarbeit mehrerer Makler von Vorteil sein.

Frage 4: Wie wird die Provision bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aufgeteilt?

Die Aufteilung der Provision bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern erfolgt nach Absprache der beteiligten Makler. In der Regel wird die Provision je nach erbrachter Leistung und Aufwand aufgeteilt. Dies kann zum Beispiel gleichmäßig oder prozentual erfolgen.

Frage 5: Wie sollte ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern vertraglich geregelt werden?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern sollte schriftlich in einem Vertrag geregelt werden. Darin sollten die Aufgaben der beteiligten Makler, die Provisionsaufteilung, eventuelle Exklusivitätsvereinbarungen und andere wichtige Punkte festgehalten werden.

Frage 6: Kann ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mündlich vereinbart werden?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mündlich zu vereinbaren. Allerdings empfiehlt es sich aus rechtlichen Gründen, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten, um eventuelle Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Frage 7: Welche Risiken gibt es bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern?

Bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern besteht das Risiko von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten bezüglich der Aufgabenverteilung, der Provisionsaufteilung oder anderer Punkte. Um diese Risiken zu minimieren, sollten die Vereinbarungen schriftlich und klar formuliert sein.

Frage 8: Kann ein Makler aus einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aussteigen?

Ein Makler kann grundsätzlich aus einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern aussteigen. Allerdings sollte dies schriftlich vereinbart werden und eventuell mit einer Frist verbunden sein, um Nachteile für die anderen beteiligten Makler zu vermeiden.

Frage 9: Wie kann man ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern beenden?

Ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern kann durch schriftliche Vereinbarung oder durch einvernehmliche Aufhebung beendet werden. Es empfiehlt sich, einen entsprechenden Beendigungsvertrag aufzusetzen, um alle Punkte einvernehmlich zu regeln.

Frage 10: Kann ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern auch mit anderen Partnern als Maklern geschlossen werden?

Ja, ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern kann auch mit anderen Partnern, wie zum Beispiel Bauträgern oder Architekten, geschlossen werden. Dabei gelten ähnliche Regelungen wie bei einem Gemeinschaftsgeschäft zwischen Maklern.