Muster und Vorlage für Haftungsausschluss bei Probefahrten zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Haftungsausschluss bei Probefahrten
Ich, [Vor- und Nachname des Verkäufers], im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet, stelle hiermit [Vor- und Nachname des potenziellen Käufers], im Folgenden als „potenzieller Käufer“ bezeichnet, einen Motorwagen zur Verfügung, damit dieser eine Probefahrt durchführen kann.
- 1. Zustimmung des Fahrers
- Der potenzielle Käufer bestätigt hiermit, dass er die nötige Fahrerlaubnis besitzt und physisch und geistig in der Lage ist, den Motorwagen sicher zu fahren. Der potenzielle Käufer erklärt sich damit einverstanden, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten und den Motorwagen vorsichtig zu behandeln.
- 2. Fahrzeugzustand
- Der Verkäufer stellt sicher, dass der Motorwagen sich in einem guten Zustand befindet und vollständig versichert ist. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Mängel oder Schäden, die während der Probefahrt entstehen, es sei denn, diese entstanden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verkäufers.
- 3. Haftungsausschluss des Verkäufers
- Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die während der Probefahrt entstehen könnten. Der potenzielle Käufer trägt die alleinige Verantwortung für eventuelle Unfälle oder Schäden, die während der Probefahrt verursacht werden.
- 4. Versicherung
- Der potenzielle Käufer erklärt hiermit, dass er über eine ausreichende Kfz-Versicherung verfügt, die auch Schäden abdeckt, die während der Probefahrt entstehen könnten.
- 5. Rückgabe
- Der potenzielle Käufer verpflichtet sich, den Motorwagen nach Beendigung der Probefahrt in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er sich bei Beginn der Probefahrt befand. Bei Schäden oder Verlust haftet der potenzielle Käufer für die entstandenen Kosten.
Indem beide Parteien diese Vereinbarung unterzeichnen, bestätigen sie, dass sie die Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses bei Probefahrten gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Diese Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig.
Verkäufer:
_____________________________
[Vor- und Nachname des Verkäufers]Potentieller Käufer:
_____________________________
[Vor- und Nachname des potenziellen Käufers]
Vorlage und Muster für Haftungsausschluss bei Probefahrten zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format
Haftungsausschluss bei Probefahrten |
PDF – WORD Format |
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Frage 1: Was ist ein Haftungsausschluss bei Probefahrten?
Bei einem Haftungsausschluss bei Probefahrten handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, durch die der Verkäufer eines Fahrzeugs von jeglicher Haftung für Schäden, die während einer Probefahrt entstehen könnten, befreit wird. Der Kunde, der das Fahrzeug testet, stimmt durch die Unterzeichnung des Haftungsausschlusses zu, dass er für sämtliche Schäden oder Verluste, die während der Probefahrt auftreten könnten, selbst verantwortlich ist.
Frage 2: Warum ist ein Haftungsausschluss bei Probefahrten wichtig?
Ein Haftungsausschluss bei Probefahrten ist wichtig, um den Verkäufer vor möglichen Schäden oder Unfällen während der Testfahrt zu schützen. Durch die Vereinbarung des Haftungsausschlusses ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und für eventuelle Schäden oder Verluste aufzukommen.
Frage 3: Welche Elemente sollte ein Haftungsausschluss bei Probefahrten enthalten?
Ein Haftungsausschluss bei Probefahrten sollte folgende Elemente enthalten:
Frage 4: Ist ein mündlicher Haftungsausschluss bei Probefahrten ausreichend?
Ein mündlicher Haftungsausschluss bei Probefahrten ist nicht ausreichend. Es ist ratsam, den Haftungsausschluss schriftlich zu vereinbaren und von beiden Parteien zu unterschreiben. Nur so kann nachgewiesen werden, dass beide Parteien den Haftungsausschluss verstanden und akzeptiert haben.
Frage 5: Können im Haftungsausschluss bei Probefahrten bestimmte Bedingungen festgelegt werden?
Ja, im Haftungsausschluss bei Probefahrten können bestimmte Bedingungen festgelegt werden. Beispielsweise können die maximale Kilometerzahl oder die maximale Dauer der Probefahrt festgelegt werden. Auch können Regelungen zum Umgang mit Schäden oder Verlusten während der Probefahrt getroffen werden.
Frage 6: Kann ein Haftungsausschluss bei Probefahrten die gesetzlichen Rechte des Kunden beeinträchtigen?
Ein Haftungsausschluss bei Probefahrten kann nicht die gesetzlichen Rechte des Kunden beeinträchtigen. Auch wenn der Kunde einen Haftungsausschluss unterzeichnet hat, bleibt er weiterhin durch die geltenden Verbraucherschutzgesetze geschützt. Eine vertragliche Vereinbarung kann nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
Frage 7: Muss ein Haftungsausschluss bei Probefahrten notariell beglaubigt werden?
Ein Haftungsausschluss bei Probefahrten muss in der Regel nicht notariell beglaubigt werden. Eine schriftliche Vereinbarung, die von beiden Parteien unterschrieben wurde, ist in den meisten Fällen ausreichend. Es ist jedoch ratsam, den Haftungsausschluss von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass er rechtlich wirksam ist.
Frage 8: Gibt es Alternativen zum Haftungsausschluss bei Probefahrten?
Ja, es gibt alternative Möglichkeiten, um die Haftung während einer Probefahrt zu regeln. Eine Möglichkeit ist, eine spezielle Versicherung für Probefahrten abzuschließen, die Schäden oder Unfälle während der Testfahrt abdeckt. Eine weitere Möglichkeit ist, eine Kaution vom Kunden zu verlangen, die im Falle von Schäden oder Verlusten während der Probefahrt einbehalten wird.
Frage 9: Was passiert, wenn während einer Probefahrt Schäden am Fahrzeug entstehen?
Wenn während einer Probefahrt Schäden am Fahrzeug entstehen, ist der Kunde gemäß dem Haftungsausschluss in der Regel dafür verantwortlich. Je nach Vereinbarung kann der Kunde entweder für die Reparaturkosten aufkommen oder eine Versicherung in Anspruch nehmen, um die Schäden abzudecken. Es ist wichtig, dass im Haftungsausschluss genau festgelegt wird, wie mit Schäden umgegangen wird.
Frage 10: Was ist zu tun, wenn der Kunde nach einer Probefahrt Schäden bestreitet?
Wenn der Kunde nach einer Probefahrt Schäden am Fahrzeug bestreitet, ist es wichtig, dass der Haftungsausschluss und die Zustandekommens des Schadens dokumentiert wurden. Dies kann beispielsweise durch Fotos oder einen Bericht über den Zustand des Fahrzeugs vor und nach der Probefahrt geschehen. Im Zweifel kann es ratsam sein, rechtlichen Rat einzuholen und die Angelegenheit vor Gericht zu klären.