Öffnen – Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO

Muster und Vorlage für Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO

1. Verantwortlicher

Der Verantwortliche für die Videoüberwachung ist:

Name:
[Name des Verantwortlichen]
Adresse:
[Adresse des Verantwortlichen]
Kontakt:
[Kontaktdaten des Verantwortlichen]

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung wird zu folgenden Zwecken durchgeführt:

  • [Zweck 1]
  • [Zweck 2]
  • [Zweck 3]

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung ist:

  • [Rechtsgrundlage 1]
  • [Rechtsgrundlage 2]
  • [Rechtsgrundlage 3]

3. Kategorien von personenbezogenen Daten

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten können im Rahmen der Videoüberwachung erhoben werden:

  • [Kategorie 1]
  • [Kategorie 2]
  • [Kategorie 3]

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten können an folgende Empfänger weitergegeben werden:

  • [Empfänger 1]
  • [Empfänger 2]
  • [Empfänger 3]

5. Dauer der Speicherung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer von [Dauer] gespeichert.

6. Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf:

  • Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten
  • Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

8. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Name:
[Name des Datenschutzbeauftragten]
Adresse:
[Adresse des Datenschutzbeauftragten]
Kontakt:
[Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten]

9. Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Videoüberwachung können bei Bedarf beim Verantwortlichen angefordert werden.

10. Rechtsgrundlage

Dieses Informationsblatt basiert auf den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzgesetz.

Hinweis: Diese Vorlage ist als allgemeine Orientierungshilfe gedacht und sollte an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst werden.

 

Vorlage und Muster für Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format



Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO
PDF – WORD Format
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Frage 1: Was regelt die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung?

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Videoaufnahmen, die durch Videoüberwachungssysteme erstellt werden. Dabei werden die Grundsätze für die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit der Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen festgelegt.

Frage 2: Wann ist die Videoüberwachung nach DSGVO erlaubt?

Die Videoüberwachung ist nach DSGVO erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Außerdem müssen die betroffenen Personen über die Videoüberwachung informiert werden.

Frage 3: Welche Rechte haben betroffene Personen in Bezug auf Videoüberwachung?

Betroffene Personen haben das Recht auf Information über die Videoüberwachung, das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch.

Frage 4: Was muss in der Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung angegeben werden?

In der Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung müssen unter anderem der Verantwortliche, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer, die Empfänger der Daten und die Rechte der betroffenen Personen angegeben werden.

Frage 5: Muss ich ein Verzeichnis für die Verarbeitungstätigkeiten der Videoüberwachung führen?

Ja, gemäß der DSGVO müssen Sie ein Verzeichnis für die Verarbeitungstätigkeiten der Videoüberwachung führen. Darin müssen Sie unter anderem die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien von betroffenen Personen und die Speicherdauer angeben.

Frage 6: Muss ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung für meine Videoüberwachung durchführen?

Ja, wenn die Videoüberwachung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (z.B. bei flächendeckender Überwachung öffentlicher Räume), müssen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

Frage 7: Wie lange darf ich Videoaufnahmen speichern?

Die Dauer der Speicherung von Videoaufnahmen muss auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Es empfiehlt sich, die Aufnahmen so bald wie möglich zu löschen, sofern sie nicht im Rahmen eines bestimmten Vorfalls aufbewahrt werden müssen.

Frage 8: Muss ich Schilder zur Videoüberwachung anbringen?

Ja, Sie müssen Schilder anbringen, die auf die Videoüberwachung hinweisen, um die betroffenen Personen zu informieren. Die Schilder sollten gut sichtbar und lesbar sein und Angaben zum Verantwortlichen und zur Kontaktmöglichkeit enthalten.

Frage 9: Muss die Videoüberwachung bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden?

Im Allgemeinen müssen Videoüberwachungen nicht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder wenn Videoaufnahmen von öffentlichen Bereichen gemacht werden.

Frage 10: Was passiert bei Verstößen gegen die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung?

Bei Verstößen gegen die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung können hohe Geldbußen verhängt werden. Außerdem können betroffene Personen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.