Muster und Vorlage für Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format
Vorlage: Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs
Meldung zur Sozialversicherung
nach § 28a Abs. 2 Satz 1 SGB IV für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Angaben zum Arbeitgeber:
- Name des Arbeitgebers:
- …………………………………………………………………..
- Sitz des Arbeitgebers:
- …………………………………………………………………..
- Steuernummer:
- …………………………………………………………………..
- Sozialversicherungsnummer:
- …………………………………………………………………..
Angaben zur geringfügigen Beschäftigung:
- Name des Beschäftigten:
- …………………………………………………………………..
- Anschrift des Beschäftigten:
- …………………………………………………………………..
- Geburtsdatum des Beschäftigten:
- …………………………………………………………………..
- Versicherungspflichtiger Minijob:
- Ja Nein
- Versicherungspflichtige Aushilfstätigkeit:
- Ja Nein
- Beginn des Beschäftigungsverhältnisses:
- …………………………………………………………………..
- Ende des Beschäftigungsverhältnisses:
- …………………………………………………………………..
Angaben zur Entgeltabrechnung:
- Verdienst pro Stunde:
- …………………………………………………………………..
- Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit:
- …………………………………………………………………..
- Anzahl der gearbeiteten Stunden pro Monat:
- …………………………………………………………………..
- Gesamtentgelt pro Monat:
- …………………………………………………………………..
Meldung zur Krankenversicherung:
- Die Meldung zur Krankenversicherung erfolgt über meine Krankenkasse:
- Ja Nein
- Die Meldung zur Krankenversicherung erfolgt über folgende Krankenkasse:
- Name der Krankenkasse:
- …………………………………………………………………..
- Mitgliedsnummer:
- …………………………………………………………………..
Anlage zur Meldung:
- Verdienstbescheinigung des Beschäftigten
- Kopie des Arbeitsvertrags
- Nachweis über die Anmeldung zur Sozialversicherung
Unterschrift:
Der Arbeitgeber oder beauftragter Vertreter bestätigt hiermit die Richtigkeit der vorgenannten Angaben.
Ort, Datum: …………………………………………………………………..
Unterschrift: …………………………………………………………………..
Vorlage und Muster für Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs |
PDF – WORD Format |
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FAQ Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs
- Frage 1: Was ist eine Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs?
Die Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs ist ein Dokument, das der Arbeitgeber regelmäßig beim zuständigen Sozialversicherungsträger einreichen muss. Mit dieser Meldung informiert der Arbeitgeber über die Beschäftigung eines Minijobbers und zahlt die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge.
- Frage 2: Welche Informationen müssen in der Meldung zur Sozialversicherung angegeben werden?
In der Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs müssen folgende Informationen angegeben werden:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Name und Anschrift des Minijobbers
- Sozialversicherungsnummer des Minijobbers
- Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Arbeitsentgelt des Minijobbers
- Beitragsgruppe für die Sozialversicherung
- Frage 3: Wie oft muss die Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs abgegeben werden?
Die Meldung zur Sozialversicherung muss in der Regel monatlich abgegeben werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Meldung vierteljährlich oder jährlich abzugeben ist. Die genauen Abgabefristen sind beim zuständigen Sozialversicherungsträger zu erfragen.
- Frage 4: Kann die Meldung zur Sozialversicherung auch elektronisch eingereicht werden?
Ja, die Meldung zur Sozialversicherung kann elektronisch über die Elster-Plattform oder über spezielle Softwarelösungen eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss sich hierfür vorab registrieren und erhält Zugangsdaten für die elektronische Übermittlung.
- Frage 5: Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung zur Sozialversicherung?
Bei verspäteter oder fehlerhafter Meldung zur Sozialversicherung können Bußgelder und Säumniszuschläge durch den zuständigen Sozialversicherungsträger verhängt werden. Es ist daher wichtig, die Meldungen fristgerecht und korrekt abzugeben.
- Frage 6: Muss die Meldung zur Sozialversicherung auch bei geringfügigen Beschäftigungen unter 450 Euro abgegeben werden?
Ja, auch bei geringfügigen Beschäftigungen unter 450 Euro im Monat muss die Meldung zur Sozialversicherung abgegeben werden. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Minijobber bei der Sozialversicherung anzumelden und die entsprechenden Beiträge abzuführen.
- Frage 7: Wo kann ich weitere Informationen zur Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs erhalten?
Weitere Informationen zur Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs können beim zuständigen Sozialversicherungsträger, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, eingeholt werden. Auch Steuerberater oder Arbeitsrechtsexperten können Auskunft geben.
- Frage 8: Gibt es eine Möglichkeit, die Meldung zur Sozialversicherung zu automatisieren?
Ja, es gibt Softwarelösungen, die die Meldungen zur Sozialversicherung automatisiert erstellen und übermitteln können. Diese Programme können den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber reduzieren und helfen, mögliche Fehler zu vermeiden.
- Frage 9: Kann die Meldung zur Sozialversicherung auch nachträglich korrigiert werden?
Ja, falsche oder fehlerhafte Meldungen zur Sozialversicherung können nachträglich korrigiert werden. Hierfür muss der Arbeitgeber eine Berichtigungsmeldung beim Sozialversicherungsträger einreichen und die korrekten Angaben nachreichen.
- Frage 10: Was passiert, wenn ein Arbeitgeber keine Meldung zur Sozialversicherung abgibt?
Wenn ein Arbeitgeber keine Meldung zur Sozialversicherung abgibt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. In solchen Fällen können Bußgelder verhängt werden. Außerdem kann der Arbeitgeber zur Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet werden.