Öffnen – Mietabrechnung

Vorlage und Muster für Mietabrechnung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Mietabrechnung

Mieter: [Name des Mieters]

Mietobjekt: [Adresse des Mietobjekts]

Zeitraum: [Zeitraum der Mietabrechnung]

Mietzahlungen

Gesamtmiete:
[Betrag der Gesamtmiete]
Zahlungen:
[Auflistung der einzelnen Mietzahlungen mit Beträgen und Zahlungsdaten]

Nebenkosten

Gesamtnkosten:
[Betrag der Gesamtnkosten]
Verbrauchseinheiten:
[Auflistung der einzelnen Verbrauchseinheiten mit Umlageschlüsseln und Verbrauchswerten]
Berechnung:
[Erläuterung der Berechnung der Nebenkosten]

Abrechnung

Gesamtbetrag:
[Gesamtbetrag der Mietabrechnung]
Zahlungsverzug:
[Erläuterung der Folgen bei Zahlungsverzug]

Anmerkungen:

[Platz für eventuelle Anmerkungen zur Mietabrechnung]

Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag bis zum [Fälligkeitsdatum] auf das folgende Konto:

[Bankverbindung für die Zahlung]

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]

 

Vorlage und Muster für Mietabrechnung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Mietabrechnung
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.49
Ergebnisse – 202

FAQ Mietabrechnung

Frage 1: Wie schreibt man eine Mietabrechnung?

Die Mietabrechnung sollte folgende Elemente enthalten:

  • Angaben zu Vermieter und Mieter
  • Zeitraum, für den die Miete abgerechnet wird
  • Aufstellung der Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten
  • Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen (z.B. Heizkosten, Wasserkosten, Hausmeisterkosten)
  • Angaben zu eventuell durchgeführten Mieterhöhungen
  • Berechnung der Nebenkostenabrechnung für den Mieter
  • Verrechnung bereits geleisteter Vorauszahlungen
  • Aufstellung der Zahlungsbeträge für den Mieter
  • Einbeziehung von Belegen, falls erforderlich

Frage 2: Welche Teile sollten in einer Mietabrechnung enthalten sein?

In einer Mietabrechnung sollten die folgenden Teile enthalten sein:

  • Anschreiben, in dem der Mieter über die Mietabrechnung informiert wird
  • Hauptteil mit den oben genannten Elementen
  • Zusammenfassung der Ergebnisse und Erläuterungen
  • Schlussformel und Unterschrift

Frage 3: Muss ich als Vermieter eine Mietabrechnung erstellen?

Ja, als Vermieter sind Sie verpflichtet, eine ordnungsgemäße Mietabrechnung zu erstellen, wenn Sie Betriebskosten auf den Mieter umlegen möchten.

Frage 4: Wie oft muss ich eine Mietabrechnung erstellen?

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, eine Mietabrechnung spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.

Frage 5: Ist eine Nebenkostenabrechnung dasselbe wie eine Mietabrechnung?

Nein, eine Nebenkostenabrechnung ist ein Teil der Mietabrechnung. Die Nebenkostenabrechnung enthält die Aufschlüsselung der einzelnen Nebenkostenpositionen, während die Mietabrechnung die Gesamtmiete inklusive aller Nebenkosten umfasst.

Frage 6: Kann ich die Mietabrechnung elektronisch erstellen und versenden?

Ja, Sie können die Mietabrechnung elektronisch erstellen und dem Mieter per E-Mail senden. Beachten Sie jedoch, dass der Mieter der elektronischen Übermittlung zustimmen muss.

Frage 7: Was passiert, wenn ich die Mietabrechnung nicht fristgerecht erstelle?

Wenn Sie die Mietabrechnung nicht fristgerecht erstellen, können Sie die Betriebskosten für diesen Zeitraum nicht mehr auf den Mieter umlegen.

Frage 8: Was kann ich tun, wenn der Mieter die Mietabrechnung nicht akzeptiert?

Wenn der Mieter die Mietabrechnung nicht akzeptiert, sollten Sie versuchen, die Unstimmigkeiten zu klären und eine Einigung zu erzielen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Rechtsanwalt um Rat bitten.

Frage 9: Muss ich als Mieter die Mietabrechnung prüfen?

Ja, als Mieter sollten Sie die Mietabrechnung sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt aufgeschlüsselt und berechnet wurden.

Frage 10: Wie lange habe ich als Mieter Zeit, die Mietabrechnung zu prüfen und ggf. Einwände zu erheben?

Als Mieter haben Sie in der Regel drei Monate Zeit, die Mietabrechnung zu prüfen und eventuelle Einwände zu erheben. Danach gilt die Abrechnung als akzeptiert.