Öffnen – Mustersatzung Stiftung

Muster und Vorlage für Mustersatzung Stiftung zur Anpassung und Erstellung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Mustersatzung Stiftung

§1 Name und Sitz der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen [Name der Stiftung] und hat ihren Sitz in [Ort].

§2 Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Stiftungszweck

  1. Der Stiftungszweck besteht in [genaue Beschreibung des Stiftungszwecks gemäß Satzungszweck].

§4 Vermögen der Stiftung

  1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus [genaue Auflistung des Vermögens der Stiftung].
  2. Das Vermögen der Stiftung ist dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten und darf nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§5 Stiftungsorgane

  1. Die Stiftung hat folgende Organe: [genaue Auflistung der Stiftungsorgane].
  2. Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus [genaue Anzahl] Mitgliedern.
  2. Der Vorstand wird von der Stiftungsversammlung gewählt.
  3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

§7 Stiftungsversammlung

  1. Die Stiftungsversammlung besteht aus [genaue Anzahl] Mitgliedern.
  2. Die Stiftungsversammlung wählt den Vorstand und nimmt die Berichte des Vorstands entgegen.

§8 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von [genaue Mehrheit] der abgegebenen Stimmen der Stiftungsversammlung.

§9 Auflösung der Stiftung

  1. Die Auflösung der Stiftung kann nur mit einer Mehrheit von [genaue Mehrheit] der abgegebenen Stimmen der Stiftungsversammlung beschlossen werden.
  2. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an [genaue Bestimmung über die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung der Stiftung].

§10 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

___________, den __.__.____

Unterschrift: ___________________

Anmerkungen:

Satzungszweck
Bitte hier den genauen Zweck der Stiftung angeben.
Vermögen der Stiftung
Hier das Vermögen der Stiftung genau auflisten.
Stiftungsorgane
Die genauen Stiftungsorgane auflisten, z.B. Vorstand, Stiftungsversammlung, Kuratorium.
Mehrheit
Die genaue Mehrheit für Satzungsänderungen und Auflösung festlegen, z.B. einfache Mehrheit, Dreiviertelmehrheit.
Verwendung des Vermögens
Genaue Bestimmungen darüber treffen, wie das Vermögen im Falle der Auflösung verwendet werden soll.
Hinweis: Diese Satzungsvorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen ist erforderlich. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.

 

Muster und Vorlage für Mustersatzung Stiftung zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



Mustersatzung Stiftung
PDF – WORD Format
Bewertung: ⭐⭐⭐⭐⭐ 4.25
Ergebnisse – 557

FAQ Mustersatzung Stiftung

Frage 1: Wie schreibe ich eine Mustersatzung für eine Stiftung?
Die Erstellung einer Mustersatzung für eine Stiftung erfordert eine gründliche Kenntnis der rechtlichen Anforderungen. Es ist am besten, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Elemente enthalten sind. Die Mustersatzung sollte die Zwecke der Stiftung, die Organisationsstruktur, die Befugnisse der Organe sowie die Regelungen zur Vermögensverwaltung und -verwendung umfassen. Spezifische Anforderungen können je nach Bundesland variieren.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Mustersatzung enthalten sein?
In einer Mustersatzung einer Stiftung sollten folgende Elemente enthalten sein:
  • Zweck der Stiftung
  • Organisationsstruktur
  • Befugnisse der Organe
  • Vermögensverwaltung und -verwendung
  • Regelungen zur Geschäftsführung
  • Ernennung und Abberufung von Organmitgliedern
  • Regelungen zur Mittelvergabe
  • Vermögensanlage
  • Rechnungslegung
  • Auflösung der Stiftung
Frage 3: Wie lang sollte eine Mustersatzung sein?
Die Länge einer Mustersatzung kann je nach den spezifischen Anforderungen und Zielen der Stiftung variieren. Es ist jedoch ratsam, die Satzung so klar und prägnant wie möglich zu halten und unnötige Redundanzen zu vermeiden. Eine typische Mustersatzung umfasst in der Regel etwa 10-15 Seiten.
Frage 4: Wie sollte die Vermögensverwaltung in der Mustersatzung geregelt sein?
Die Vermögensverwaltung sollte in der Mustersatzung klar geregelt sein, um sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen ordnungsgemäß verwaltet wird. Dazu gehört die Festlegung von Regelungen zur Vermögensanlage, zur Überwachung der Vermögenswerte, zur finanziellen Berichterstattung und zur Verwendung der Erträge.
Frage 5: Muss eine Mustersatzung von einem Notar beglaubigt werden?
In der Regel muss die Satzung einer Stiftung von einem Notar beglaubigt werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Der Notar überprüft, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beurkundet die Unterschriften der Gründungsmitglieder.
Frage 6: Welche Rolle spielt das Finanzamt bei der Anerkennung einer Stiftung?
Das Finanzamt spielt eine entscheidende Rolle bei der Anerkennung einer Stiftung als steuerbegünstigte Organisation. Nach Einreichung der Antragsunterlagen prüft das Finanzamt, ob die Stiftung die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung erfüllt und sich an die steuerlichen Bestimmungen hält.
Frage 7: Kann eine Mustersatzung geändert werden?
Ja, eine Mustersatzung kann geändert werden, wenn sich die Bedürfnisse oder Ziele der Stiftung ändern. Die Änderung der Satzung erfordert in der Regel den Beschluss des Stiftungsorgans und die Einreichung einer geänderten Satzung beim zuständigen Registergericht.
Frage 8: Wer haftet für die Handlungen einer Stiftung?
Bei einer rechtsfähigen Stiftung haftet die Stiftung selbst mit ihrem Vermögen für ihre Handlungen. Die Stiftungsorgane haften nur in besonderen Fällen persönlich, zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln. Es ist ratsam, eine entsprechende Haftungsbeschränkung in der Mustersatzung vorzusehen.
Frage 9: Wie erfolgt die Auflösung einer Stiftung?
Die Auflösung einer Stiftung erfolgt durch einen Beschluss des Stiftungsorgans und bedarf der Zustimmung des Registergerichts. Das Vermögen der aufgelösten Stiftung wird entsprechend der Satzung oder im Ermessen des Stiftungsorgans für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Frage 10: Kann eine Stiftung Spenden annehmen?
Ja, eine Stiftung kann Spenden von Privatpersonen, Unternehmen oder anderen Organisationen annehmen. Diese Spenden können zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.

Diese FAQ sollen nur als allgemeine Informationen dienen und ersetzen nicht eine professionelle juristische Beratung. Für eine umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Satzung einer Stiftung wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren.