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SEPA-Lastschriftmandat |
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Wie schreibt man ein SEPA-Lastschriftmandat
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist ein schriftlicher Auftrag eines Zahlungsempfängers an seinen Zahlungspflichtigen, um Zahlungen von seinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Das Mandat enthält alle relevanten Informationen für den Einzug der Lastschrift und sollte sorgfältig erstellt und gestaltet werden, um rechtsgültig zu sein.
Inhalt des SEPA-Lastschriftmandats
Ein SEPA-Lastschriftmandat sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Angaben zum Zahlungsempfänger: Hier müssen der Name und die Adresse des Zahlungsempfängers angegeben werden. Es ist auch ratsam, die Kontaktdaten des Zahlungsempfängers anzugeben.
- Angaben zum Zahlungspflichtigen: Hier müssen der Name und die Adresse des Zahlungspflichtigen angegeben werden. Es ist auch ratsam, die Kontodaten des Zahlungspflichtigen anzugeben.
- Mandatsreferenz: Eine eindeutige Mandatsreferenz sollte erstellt werden, um das Mandat zu identifizieren und eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Die Mandatsreferenz kann alphanumerisch sein.
- Zahlungsart: Hier sollte angegeben werden, dass es sich um eine Lastschrift handelt und dass das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird.
- Zahlungsbetrag: Der zu zahlende Betrag muss klar angegeben werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Zahlungszeitpunkt: Hier muss angegeben werden, wann die Lastschrift eingezogen wird. Es kann ein einmaliger Einzug oder ein wiederkehrender Einzug zu festgelegten Zeitpunkten sein.
- Ermächtigung: Der Zahlungspflichtige muss seine Einwilligung zur Lastschrifteinziehung durch seine Unterschrift geben. Diese Unterschrift sollte handschriftlich erfolgen.
- Widerrufsrecht: Der Zahlungspflichtige muss über sein Recht informiert werden, das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 8 Wochen, kann aber auch länger sein. Die Widerrufsinformationen sollten klar und deutlich angegeben werden.
- Gläubiger-Identifikationsnummer: Die Gläubiger-Identifikationsnummer stellt sicher, dass der Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden kann. Diese Nummer wird von der Bundesbank vergeben und sollte im SEPA-Lastschriftmandat angegeben werden.
- SEPA-Mandatsreferenz: Die SEPA-Mandatsreferenz ist eine eindeutige Nummer, die von der Bank des Zahlungspflichtigen generiert wird, um das Mandat zu identifizieren. Diese Nummer sollte im SEPA-Lastschriftmandat angegeben werden.
Gestaltung des SEPA-Lastschriftmandats
Die Gestaltung des SEPA-Lastschriftmandats spielt eine wichtige Rolle, um die rechtliche Wirksamkeit des Mandats sicherzustellen. Hier sind einige Punkte zu beachten:
- Klare und verständliche Sprache: Das Mandat sollte in einer klaren und verständlichen Sprache verfasst sein, damit sowohl der Zahlungsempfänger als auch der Zahlungspflichtige die Bedingungen leicht nachvollziehen können.
- Hervorhebung der wichtigsten Informationen: Wichtige Informationen wie Name und Adresse des Zahlungsempfängers, Zahlungsbetrag und Zahlungszeitpunkt sollten hervorgehoben werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Rechtskonforme Formulierungen: Das SEPA-Lastschriftmandat sollte rechtlich korrekte Formulierungen enthalten, um die rechtliche Wirksamkeit des Mandats sicherzustellen. Es kann ratsam sein, einen Rechtsbeistand zur Überprüfung des Mandats hinzuzuziehen.
- Unterschrift und Datum: Das SEPA-Lastschriftmandat sollte mit einer handschriftlichen Unterschrift des Zahlungspflichtigen versehen sein. Das Datum der Unterschrift sollte ebenfalls angegeben werden.
Rechtliche Bedingungen
Ein SEPA-Lastschriftmandat unterliegt bestimmten rechtlichen Bedingungen, die vom Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen eingehalten werden müssen. Hier sind einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten:
- SEPA-Verordnung:
- Das SEPA-Lastschriftmandat muss den Bestimmungen der SEPA-Verordnung entsprechen. Diese Verordnung regelt den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest.
- Datenschutz:
- Das SEPA-Lastschriftmandat muss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes entsprechen. Es sollten keine sensiblen persönlichen Informationen ohne Zustimmung des Zahlungspflichtigen erhoben oder weitergegeben werden.
- Widerrufsrecht:
- Der Zahlungspflichtige hat das Recht, das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit zu widerrufen. Dieses Recht sollte im Mandat klar angegeben werden.
- Bankvollmacht:
- Der Zahlungspflichtige muss sicherstellen, dass er über ausreichende Kontovollmachten verfügt, um das SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Zusammenfassung
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist ein wichtiger Teil des Zahlungsverkehrs und ermöglicht es dem Zahlungsempfänger, Zahlungen von einem Zahlungspflichtigen per Lastschrift einzuziehen. Das Mandat sollte sorgfältig erstellt und gestaltet werden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Informationen im Mandat sollten klar und verständlich sein, und wichtige Informationen sollten hervorgehoben werden. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung und Gestaltung eines SEPA-Lastschriftmandats von einem Rechtsbeistand beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.
FAQ SEPA-Lastschriftmandat
Vorlage: SEPA-Lastschriftmandat
- Vertragsnummer:
- Kontoinhaber:
- IBAN:
- BIC:
1. Einleitung
Mit diesem SEPA-Lastschriftmandat ermächtige(n) ich/wir, der/die oben genannte(n) Kontoinhaber, den Zahlungsempfänger [Name des Unternehmens/Mandatsreferenz] (im Folgenden „Zahlungsempfänger“ genannt), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig ermächtige(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich/wir ermächtige(n) den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
3. Mandatsreferenz
Sämtliche Zahlungen, die vom Zahlungsempfänger gemäß diesem Lastschriftmandat von meinem/unserem Konto eingezogen werden, werden mit der Mandatsreferenz [Mandatsreferenz] gekennzeichnet. Diese Mandatsreferenz dient der eindeutigen Identifikation der Lastschriften.
4. Gläubiger-Identifikationsnummer
Der Zahlungsempfänger teilt mir/uns hiermit seine Gläubiger-Identifikationsnummer mit: [Gläubiger-ID].
5. Ankündigung der SEPA-Lastschriften
Der Zahlungsempfänger wird mich/uns vorab über die Beträge und Fälligkeiten der SEPA-Lastschriften informieren. Die Ankündigung erfolgt in der Regel mindestens 14 Tage im Voraus.
6. Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats
Dieses SEPA-Lastschriftmandat kann von mir/uns jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Zahlungsempfänger zu erklären.
7. Haftungsausschluss
Das Kreditinstitut haftet nicht für fehlerhafte oder unberechtigte Einlösungen von SEPA-Lastschriften, wenn die Fehlerhaftigkeit oder Unberechtigung nicht durch das Kreditinstitut selbst verursacht wurde.
8. Datenschutz
Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich, meine/unsere persönlichen und kontobezogenen Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich zu behandeln und nur zur Abwicklung der SEPA-Lastschriften zu verwenden.
9. Schlussbestimmungen
Dieses SEPA-Lastschriftmandat unterliegt dem deutschen Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mandats ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Ort, Datum und Unterschrift(en)
_______________, den _______________
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