Öffnen – WEG-Verwaltervertrag

Muster und Vorlage für WEG-Verwaltervertrag zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: WEG-Verwaltervertrag

Zwischen

_____ (Name und Anschrift des Verwalters)

– nachfolgend „Verwalter“ genannt –

und

_____ (Name und Anschrift der Wohnungseigentümergemeinschaft)

– nachfolgend „WEG“ genannt –

wird folgender Verwaltervertrag geschlossen:

§1 Bestellung und Aufgaben des Verwalters

  1. Der Verwalter wird von der WEG auf Grundlage der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung bestellt.
  2. Der Verwalter hat die Aufgabe, die Verwaltung der gemeinschaftlichen Eigentumsanlage, bestehend aus _____ (genaue Beschreibung der Anlage), gewissenhaft und im besten Interesse der WEG durchzuführen.
  3. Zu den Aufgaben des Verwalters gehören insbesondere:
    • Abwicklung des Zahlungsverkehrs der WEG
    • Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen
    • Abwicklung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
    • Erstellung von Jahresabrechnungen
    • Verwaltung der Gemeinschaftskasse
    • Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

§2 Vergütung des Verwalters

  1. Der Verwalter hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, welche nach dem Grad der Schwierigkeit und dem Umfang der Tätigkeit bemessen wird.
  2. Die Höhe der Vergütung wird jeweils in einem gesonderten Vergütungsvertrag zwischen der WEG und dem Verwalter festgelegt.
  3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt monatlich auf das vom Verwalter anzugebende Konto.

§3 Vertragsdauer

  1. Der Verwaltervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  2. Beide Vertragsparteien können den Verwaltervertrag unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist von _____ (Anzahl der Monate) kündigen.

§4 Haftung

  1. Der Verwalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung des Verwalters ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

§5 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Verwaltervertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
  3. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist _____ (Ort).

Ort, Datum: _____

Unterschrift Verwalter: _______________________

Unterschrift WEG: _______________________

 

Vorlage und Muster für WEG-Verwaltervertrag zur Erstellung und Anpassung im WORD– und PDF-Format



WEG-Verwaltervertrag
PDF – WORD Format
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F: Was ist ein WEG-Verwaltervertrag?

A: Ein WEG-Verwaltervertrag ist ein rechtlicher Vertrag, der zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und einem Verwalter geschlossen wird. In diesem Vertrag werden die Rechte und Pflichten des Verwalters sowie die Leistungen, die er für die WEG erbringt, festgelegt.

F: Welche Elemente sollten in einem WEG-Verwaltervertrag enthalten sein?

A: Ein WEG-Verwaltervertrag sollte unter anderem folgende Elemente enthalten:

  1. Die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien (WEG und Verwalter)
  2. Die Dauer des Vertrags, also den Zeitraum, für den der Vertrag gilt
  3. Die genaue Beschreibung der Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
  4. Die Vergütung des Verwalters sowie Regelungen zur Abrechnung und Zahlung
  5. Regelungen zur Haftung des Verwalters
  6. Bestimmungen zur Vertragsbeendigung und Kündigung

F: Kann ein WEG-Verwaltervertrag individuell gestaltet werden?

A: Ja, ein WEG-Verwaltervertrag kann individuell gestaltet werden. Die genauen Vereinbarungen und Regelungen können zwischen der WEG und dem Verwalter frei vereinbart werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bestimmte gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen zur Verwaltertätigkeit weiterhin gelten und nicht durch den Vertrag außer Kraft gesetzt werden können.

F: Welche rechtlichen Anforderungen gelten für einen WEG-Verwaltervertrag?

A: Ein WEG-Verwaltervertrag muss den gesetzlichen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) entsprechen. Das WEG enthält Regelungen zur Bestellung, Abberufung und Aufgaben des Verwalters sowie zur Verwaltung und Entscheidungsfindung innerhalb der WEG. Der Verwaltervertrag sollte diese gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen und ergänzen.

F: Wie wird ein WEG-Verwalter bestellt?

A: Die Bestellung eines WEG-Verwalters erfolgt durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Der Verwalter kann entweder von den Wohnungseigentümern selbst ausgewählt werden oder es kann ein professioneller Verwalter bestellt werden. Die Bestellung des Verwalters sollte in den Protokollen der Eigentümerversammlung dokumentiert werden.

F: Was sind die Aufgaben eines WEG-Verwalters?

A: Die Aufgaben eines WEG-Verwalters umfassen unter anderem:

  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der WEG
  • Die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen
  • Die Erstellung und Abrechnung der Betriebskosten
  • Die Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Die Umsetzung von Beschlüssen der WEG
  • Die Buchführung und Verwaltung der Finanzen der WEG

F: Was passiert, wenn der WEG-Verwalter seine Pflichten nicht erfüllt?

A: Wenn der WEG-Verwalter seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, können die Wohnungseigentümer Maßnahmen ergreifen. Dies kann zum Beispiel die Abberufung des Verwalters oder die Einstellung eines neuen Verwalters beinhalten. In schwerwiegenden Fällen können auch rechtliche Schritte gegen den Verwalter eingeleitet werden.

F: Kann ein WEG-Verwaltervertrag vorzeitig gekündigt werden?

A: Ja, ein WEG-Verwaltervertrag kann vorzeitig gekündigt werden. Die genauen Regelungen zur Kündigung sollten im Vertrag festgelegt werden. Üblicherweise kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden. Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich zu dokumentieren.

F: Wann sollte ein WEG-Verwaltervertrag überarbeitet werden?

A: Ein WEG-Verwaltervertrag sollte überarbeitet werden, wenn sich die Rechtslage ändert oder neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft treten, die Auswirkungen auf den Vertrag haben könnten. Auch bei Änderungen in der Zusammensetzung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder bei Veränderungen in den Aufgaben und Befugnissen des Verwalters kann eine Überarbeitung des Vertrags sinnvoll sein.

F: Gibt es Standardmuster für WEG-Verwalterverträge?

A: Ja, es gibt Standardmuster für WEG-Verwalterverträge, die als Orientierungshilfe dienen können. Diese Muster enthalten in der Regel die grundlegenden Elemente, die in einem Vertrag enthalten sein sollten. Es ist jedoch ratsam, den Vertrag an die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten der WEG anzupassen.