Öffnen – Betriebsvereinbarung Informations- und Kommunikationssysteme

Muster und Vorlage für Betriebsvereinbarung Informations- und Kommunikationssysteme zur Erstellung und Anpassung – Öffnen im WORD– und PDF-Format


Vorlage: Betriebsvereinbarung Informations- und Kommunikationssysteme

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Betriebsvereinbarung regelt die Nutzung von Informations- und Kommunikationssystemen im Betrieb XYZ.
(2) Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zugriff auf diese Systeme haben oder diese nutzen.
§ 2 Zweck und Zielsetzung
(1) Der Zweck dieser Betriebsvereinbarung ist es, den ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit den Informations- und Kommunikationssystemen zu gewährleisten.
(2) Ziel ist es insbesondere, die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten und Informationen sicherzustellen.
§ 3 Verantwortlichkeiten
(1) Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit der Informations- und Kommunikationssysteme zu gewährleisten.
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für die Einhaltung der festgelegten Regeln und Vorgaben sowie für die Sicherheit ihrer Zugangsdaten.
§ 4 Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme
(1) Die Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, soweit sie dienstlichen Zwecken dient.
(2) Die Nutzung für private Zwecke ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet.
(3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen die Systeme nicht für rechtswidrige Handlungen nutzen.
§ 5 Zugriffs- und Zugangsrechte
(1) Die Vergabe von Zugriffs- und Zugangsrechten erfolgt durch die Geschäftsführung.
(2) Die Daten und Informationen in den Systemen sind vertraulich und dürfen nur von befugten Personen eingesehen werden.
§ 6 Datensicherheit
(1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Datensicherheit zu treffen und Kenntnis von Sicherheitsvorfällen unverzüglich an die zuständige Stelle zu melden.
(2) Es ist untersagt, Daten ohne Genehmigung zu verändern, zu kopieren oder zu löschen.
§ 7 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet und dürfen diese nicht unbefugt weitergeben.
§ 8 Überwachung
(1) Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung und zur Vermeidung von Missbrauch können angemessene Kontrollmaßnahmen ergriffen werden.
(2) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über etwaige Kontrollmaßnahmen rechtzeitig informiert.
§ 9 Inkrafttreten und Laufzeit
(1) Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.
(2) Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jedoch von beiden Parteien unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.

Ort, Datum:

Unterschrift Geschäftsführung:

Unterschrift Betriebsrat:

 

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Betriebsvereinbarung Informations- und Kommunikationssysteme
PDF – WORD Format
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FAQ Betriebsvereinbarung Informations- und Kommunikationssysteme

F: Was ist eine Betriebsvereinbarung?

A: Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der Regelungen über bestimmte Themen am Arbeitsplatz festlegt, wie Arbeitszeit, Urlaub, Lohn, etc.

F: Was ist der Zweck einer Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme?

A: Eine Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme regelt die Nutzung und den Umgang mit elektronischen Geräten und Daten am Arbeitsplatz, um die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu klären.

F: Was sollte in einer Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme enthalten sein?

A: Eine Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme sollte Regelungen zur Nutzung von Computern, Mobiltelefonen, E-Mails, Internetzugang, Datenschutz, Arbeitszeiterfassung und möglicher Überwachung enthalten.

F: Wer ist für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zuständig?

A: Der Arbeitgeber und der Betriebsrat sind für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zuständig. Der Betriebsrat vertritt dabei die Interessen der Arbeitnehmer.

F: Ist eine Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme verpflichtend?

A: Nein, eine Betriebsvereinbarung für Informations- und Kommunikationssysteme ist nicht verpflichtend. Es ist jedoch ratsam, eine solche Vereinbarung abzuschließen, um Missverständnisse und Konflikte am Arbeitsplatz zu vermeiden.

F: Wie lange ist eine Betriebsvereinbarung gültig?

A: Die Gültigkeitsdauer einer Betriebsvereinbarung kann unterschiedlich sein und wird in der Regel in der Vereinbarung selbst festgelegt. Sie kann befristet oder unbefristet sein.

F: Kann eine Betriebsvereinbarung geändert oder gekündigt werden?

A: Ja, eine Betriebsvereinbarung kann durch eine einvernehmliche Änderung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder durch eine fristgemäße Kündigung geändert oder aufgehoben werden.

F: Welche Folgen hat die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung?

A: Die Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen.

F: Was ist der Unterschied zwischen einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag?

A: Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, der allgemeine Regelungen am Arbeitsplatz festlegt. Ein Arbeitsvertrag ist hingegen ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der individuelle Regelungen über die Arbeitsbedingungen enthält.

F: Ist eine Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter verbindlich?

A: Ja, eine Betriebsvereinbarung gilt für alle Mitarbeiter, die im Geltungsbereich des Betriebsrats tätig sind, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Betriebsrat.