Mustersatzung Stiftung




 

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Mustersatzung Stiftung
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Wie schreibt man eine Mustersatzung für eine Stiftung

Die Satzung einer Stiftung ist ein rechtliches Dokument, das die rechtliche Grundlage der Stiftung festlegt und ihre Organisation, Ziele und Funktionsweise beschreibt. Eine Mustersatzung bietet einen Leitfaden für die Erstellung einer Stiftungssatzung und enthält die wichtigsten Bestandteile, die in einer solchen Satzung enthalten sein sollten.

1. Einleitung

Die Einleitung der Satzung sollte grundlegende Informationen über die Stiftung enthalten, wie ihren Namen, Sitz und Gründungsdatum. Sie kann auch eine kurze Beschreibung der Stiftungszwecke und ihrer Ziele enthalten.

2. Rechtsform und Stiftungszweck

In diesem Abschnitt sollte die Rechtsform der Stiftung angegeben werden, zum Beispiel eine rechtsfähige öffentliche oder eine nicht rechtsfähige Stiftung. Der Stiftungszweck sollte detailliert beschrieben werden und klare Angaben darüber enthalten, welche gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke die Stiftung verfolgt.

Beispiel:

§ 1 Rechtsform und Name
  1. Die Stiftung führt den Namen „Musterstiftung“.
  2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
§ 2 Stiftungszweck
  1. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Wissenschaft.
  2. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff. AO).

3. Organe der Stiftung

Die Stiftung kann verschiedene Organe haben, wie beispielsweise den Vorstand und das Kuratorium. In diesem Abschnitt sollten die Struktur, Zusammensetzung, Befugnisse und Amtszeit der einzelnen Organe festgelegt werden. Außerdem sollten die Bestimmungen zur Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe enthalten sein.

Beispiel:

§ 3 Organe
  1. Die Stiftung hat folgende Organe:
    • den Vorstand
    • das Kuratorium
  2. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, die vom Kuratorium ernannt werden.
  3. Das Kuratorium besteht aus sieben Mitgliedern, von denen drei vom Vorstand ernannt und vier von externen Institutionen vorgeschlagen werden.

4. Vermögen der Stiftung

Dieser Abschnitt sollte Angaben zum Vermögen der Stiftung machen, wie beispielsweise zur Art und Höhe des Stiftungsvermögens, zur Verwaltung des Vermögens und zur Erwirtschaftung von Erträgen.

Beispiel:

§ 4 Vermögen
  1. Das Stiftungsvermögen besteht aus einem Wert von 1.000.000 Euro, das zur Stiftungsgründung von den Gründern eingebracht wurde.
  2. Das Vermögen wird nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwaltet.
  3. Die Erträge des Vermögens dienen ausschließlich der Erfüllung des Stiftungszwecks.
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5. Aufsicht und Berichterstattung

In diesem Abschnitt sollten Bestimmungen zur Aufsicht und Berichterstattung der Stiftung festgelegt werden. Dies kann beispielsweise die Verpflichtung zur Vorlage von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsberichten beinhalten.

Beispiel:

§ 5 Aufsicht und Berichterstattung
  1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Rechtsaufsicht.
  2. Der Vorstand hat jährlich einen Jahresabschluss und einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Kuratorium sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.

6. Änderungen der Satzung und Auflösung

Dieser Abschnitt sollte die Verfahren und Voraussetzungen für die Änderung der Satzung und die Auflösung der Stiftung regeln. Er kann beispielsweise Informationen über das notwendige Quorum und die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung enthalten.

Beispiel:

§ 6 Änderungen der Satzung und Auflösung
  1. Änderungen der Satzung bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Vorstands und des Kuratoriums.
  2. Die Auflösung der Stiftung kann nur durch Beschluss einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen, für den eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich ist.

7. Schlussbestimmungen

In diesem Abschnitt können allgemeine Bestimmungen zur Auslegung der Satzung, zum Gerichtsstand und zu sonstigen Regelungen enthalten sein.

Beispiel:

§ 7 Schlussbestimmungen
  1. Die Stiftungssatzung tritt mit ihrer Eintragung in das Stiftungsverzeichnis in Kraft.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Stiftung.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Beispiel für eine Mustersatzung ist und je nach konkretem Stiftungszweck und rechtlichen Anforderungen angepasst werden muss. Es ist immer empfehlenswert, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass die Satzung den geltenden Gesetzen und Anforderungen entspricht.



FAQ Mustersatzung Stiftung

Frage 1: Wie schreibe ich eine Mustersatzung für eine Stiftung?
Die Erstellung einer Mustersatzung für eine Stiftung erfordert eine gründliche Kenntnis der rechtlichen Anforderungen. Es ist am besten, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Elemente enthalten sind. Die Mustersatzung sollte die Zwecke der Stiftung, die Organisationsstruktur, die Befugnisse der Organe sowie die Regelungen zur Vermögensverwaltung und -verwendung umfassen. Spezifische Anforderungen können je nach Bundesland variieren.
Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Mustersatzung enthalten sein?
In einer Mustersatzung einer Stiftung sollten folgende Elemente enthalten sein:
  • Zweck der Stiftung
  • Organisationsstruktur
  • Befugnisse der Organe
  • Vermögensverwaltung und -verwendung
  • Regelungen zur Geschäftsführung
  • Ernennung und Abberufung von Organmitgliedern
  • Regelungen zur Mittelvergabe
  • Vermögensanlage
  • Rechnungslegung
  • Auflösung der Stiftung
Frage 3: Wie lang sollte eine Mustersatzung sein?
Die Länge einer Mustersatzung kann je nach den spezifischen Anforderungen und Zielen der Stiftung variieren. Es ist jedoch ratsam, die Satzung so klar und prägnant wie möglich zu halten und unnötige Redundanzen zu vermeiden. Eine typische Mustersatzung umfasst in der Regel etwa 10-15 Seiten.
Frage 4: Wie sollte die Vermögensverwaltung in der Mustersatzung geregelt sein?
Die Vermögensverwaltung sollte in der Mustersatzung klar geregelt sein, um sicherzustellen, dass das Stiftungsvermögen ordnungsgemäß verwaltet wird. Dazu gehört die Festlegung von Regelungen zur Vermögensanlage, zur Überwachung der Vermögenswerte, zur finanziellen Berichterstattung und zur Verwendung der Erträge.
Frage 5: Muss eine Mustersatzung von einem Notar beglaubigt werden?
In der Regel muss die Satzung einer Stiftung von einem Notar beglaubigt werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Der Notar überprüft, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beurkundet die Unterschriften der Gründungsmitglieder.
Frage 6: Welche Rolle spielt das Finanzamt bei der Anerkennung einer Stiftung?
Das Finanzamt spielt eine entscheidende Rolle bei der Anerkennung einer Stiftung als steuerbegünstigte Organisation. Nach Einreichung der Antragsunterlagen prüft das Finanzamt, ob die Stiftung die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung erfüllt und sich an die steuerlichen Bestimmungen hält.
Frage 7: Kann eine Mustersatzung geändert werden?
Ja, eine Mustersatzung kann geändert werden, wenn sich die Bedürfnisse oder Ziele der Stiftung ändern. Die Änderung der Satzung erfordert in der Regel den Beschluss des Stiftungsorgans und die Einreichung einer geänderten Satzung beim zuständigen Registergericht.
Frage 8: Wer haftet für die Handlungen einer Stiftung?
Bei einer rechtsfähigen Stiftung haftet die Stiftung selbst mit ihrem Vermögen für ihre Handlungen. Die Stiftungsorgane haften nur in besonderen Fällen persönlich, zum Beispiel bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln. Es ist ratsam, eine entsprechende Haftungsbeschränkung in der Mustersatzung vorzusehen.
Frage 9: Wie erfolgt die Auflösung einer Stiftung?
Die Auflösung einer Stiftung erfolgt durch einen Beschluss des Stiftungsorgans und bedarf der Zustimmung des Registergerichts. Das Vermögen der aufgelösten Stiftung wird entsprechend der Satzung oder im Ermessen des Stiftungsorgans für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Frage 10: Kann eine Stiftung Spenden annehmen?
Ja, eine Stiftung kann Spenden von Privatpersonen, Unternehmen oder anderen Organisationen annehmen. Diese Spenden können zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden.
  Probearbeitsvertrag

Diese FAQ sollen nur als allgemeine Informationen dienen und ersetzen nicht eine professionelle juristische Beratung. Für eine umfassende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einer Satzung einer Stiftung wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren.




Vorlage: Mustersatzung Stiftung

§1 Name und Sitz der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen [Name der Stiftung] und hat ihren Sitz in [Ort].

§2 Gemeinnützigkeit

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Stiftungszweck

  1. Der Stiftungszweck besteht in [genaue Beschreibung des Stiftungszwecks gemäß Satzungszweck].

§4 Vermögen der Stiftung

  1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus [genaue Auflistung des Vermögens der Stiftung].
  2. Das Vermögen der Stiftung ist dauerhaft und ungeschmälert zu erhalten und darf nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§5 Stiftungsorgane

  1. Die Stiftung hat folgende Organe: [genaue Auflistung der Stiftungsorgane].
  2. Die Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf Ersatz ihrer nachgewiesenen Auslagen.

§6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus [genaue Anzahl] Mitgliedern.
  2. Der Vorstand wird von der Stiftungsversammlung gewählt.
  3. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

§7 Stiftungsversammlung

  1. Die Stiftungsversammlung besteht aus [genaue Anzahl] Mitgliedern.
  2. Die Stiftungsversammlung wählt den Vorstand und nimmt die Berichte des Vorstands entgegen.

§8 Satzungsänderungen

  1. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von [genaue Mehrheit] der abgegebenen Stimmen der Stiftungsversammlung.

§9 Auflösung der Stiftung

  1. Die Auflösung der Stiftung kann nur mit einer Mehrheit von [genaue Mehrheit] der abgegebenen Stimmen der Stiftungsversammlung beschlossen werden.
  2. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an [genaue Bestimmung über die Verwendung des Vermögens im Falle der Auflösung der Stiftung].
  Unternehmertestament

§10 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

___________, den __.__.____

Unterschrift: ___________________

Anmerkungen:

Satzungszweck
Bitte hier den genauen Zweck der Stiftung angeben.
Vermögen der Stiftung
Hier das Vermögen der Stiftung genau auflisten.
Stiftungsorgane
Die genauen Stiftungsorgane auflisten, z.B. Vorstand, Stiftungsversammlung, Kuratorium.
Mehrheit
Die genaue Mehrheit für Satzungsänderungen und Auflösung festlegen, z.B. einfache Mehrheit, Dreiviertelmehrheit.
Verwendung des Vermögens
Genaue Bestimmungen darüber treffen, wie das Vermögen im Falle der Auflösung verwendet werden soll.
Hinweis: Diese Satzungsvorlage dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Eine Anpassung an die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen ist erforderlich. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen.