Öffnen – Provisionsvereinbarung Makler Vermieter

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Vorlage: Provisionsvereinbarung Makler Vermieter

Vertragsparteien:
1. [Name des Maklers], [Anschrift des Maklers]
2. [Name des Vermieters], [Anschrift des Vermieters]
Präambel:
Die Vertragsparteien beabsichtigen, eine Vereinbarung über die Zahlung einer Provision in Bezug auf die Vermittlung eines Mietvertrages abzuschließen.
  1. Gegenstand der Vereinbarung:
  2. Der Makler wird vom Vermieter beauftragt, potenzielle Mieter für die Immobilie zu suchen und mit diesen einen Mietvertrag abzuschließen. Für erfolgreiche Vermittlungen wird dem Makler eine Provision in der nachfolgend vereinbarten Höhe gezahlt.

  3. Höhe der Provision:
  4. Der Makler hat Anspruch auf eine Provision in Höhe von [Provisionshöhe in Prozent oder Euro] des Gesamtmietpreises bei erfolgreicher Vermittlung des Mietvertrages.

  5. Zahlungsmodalitäten:
  6. Die Provision wird fällig und zahlbar, sobald der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen ist und die erste Mietzahlung durchgeführt wurde. Die Zahlung erfolgt innerhalb von [Anzahl der Tage] nach Zugang einer schriftlichen Zahlungsaufforderung des Maklers beim Vermieter.

  7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:
  8. Der Vermieter ist nicht berechtigt, die Provisionszahlung mit Forderungen gegen den Makler aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung des Vermieters ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vermieter ebenfalls nicht zu.

  9. Beendigung der Vereinbarung:
  10. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von [Anzahl der Tage] gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  11. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
  12. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung wird als ausschließlicher Gerichtsstand das zuständige Gericht am Sitz des Maklers vereinbart. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  • Salvatorische Klausel:
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

Ort, Datum: [Ort], [Datum] [Name des Maklers] [Name des Vermieters]

 

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Provisionsvereinbarung Makler Vermieter
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FAQ Provisionsvereinbarung Makler Vermieter

Frage 1: Was ist eine Provisionsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Makler und einem Vermieter?

Die Provisionsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Makler und einem Vermieter, in der die Bedingungen und Höhe der Provision festgelegt werden, die der Makler erhält, wenn er einen Mieter für das vermietete Objekt findet.

Frage 2: Welche Elemente sollten in einer Provisionsvereinbarung enthalten sein?

In einer Provisionsvereinbarung sollten folgende Elemente enthalten sein:

a) Name und Anschrift des Vermieters und des Maklers
– Der vollständige Name und die Anschrift des Vermieters und des Maklers sollten klar angegeben werden.
b) Beschreibung des vermieteten Objekts
– Eine detaillierte Beschreibung des vermieteten Objekts, einschließlich Adresse, Größe und Ausstattung, sollte aufgenommen werden.
c) Provisionshöhe und -fälligkeit
– Die Höhe der Provision, die der Makler erhält, und der Zeitpunkt, zu dem die Provision fällig wird, sollten festgelegt werden.
d) Vertragsdauer und Kündigung
– Die Dauer des Vertrags und die Option zur Kündigung sollten festgelegt werden.
e) Provision bei Selbstvermietung
– Es sollte geklärt werden, ob der Makler auch dann eine Provision erhält, wenn der Vermieter das Objekt selbst vermietet.
f) Sonstige Vereinbarungen
– Sonstige Vereinbarungen, wie beispielsweise die Verteilung der Provision bei mehreren Maklern, können ebenfalls in die Vereinbarung aufgenommen werden.

Frage 3: Muss eine Provisionsvereinbarung schriftlich abgeschlossen werden?

Ja, gemäß § 652 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss die Provisionsvereinbarung schriftlich abgeschlossen werden, um gültig zu sein.

Frage 4: Kann die Provision verhandelt werden?

Ja, die Höhe der Provision kann in der Regel verhandelt werden. Es liegt im Ermessen des Vermieters und des Maklers, eine für beide Seiten akzeptable Provision festzulegen.

Frage 5: Wann wird die Provision fällig?

Die Provision wird in der Regel fällig, wenn der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem vom Makler vermittelten Mieter unterzeichnet wurde.

Frage 6: Kann der Vermieter die Provision zurückfordern, wenn der Mieter vorzeitig auszieht?

Im Falle eines vorzeitigen Auszugs des Mieters ist der Vermieter berechtigt, die Provision zurückzufordern, wenn dies in der Provisionsvereinbarung entsprechend festgelegt wurde.

Frage 7: Was passiert, wenn der Makler keinen Mieter findet?

Wenn der Makler keinen Mieter findet, hat er in der Regel keinen Anspruch auf eine Provision, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

Frage 8: Kann die Provisionsvereinbarung vorzeitig gekündigt werden?

Ja, die Provisionsvereinbarung kann unter bestimmten Umständen vorzeitig gekündigt werden. Die genauen Bedingungen für eine vorzeitige Kündigung sollten in der Vereinbarung festgelegt werden.

Frage 9: Kann der Mieter verpflichtet werden, die Provision zu bezahlen?

Nein, gemäß § 3 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf der Mieter nicht verpflichtet werden, die Provision zu bezahlen. Die Provision ist allein vom Vermieter zu tragen.

Frage 10: Sind Änderungen der Provisionsvereinbarung möglich?

Ja, Änderungen der Provisionsvereinbarung sind möglich, solange beide Parteien damit einverstanden sind und die Änderungen schriftlich festgehalten werden.