Unterrichtung Betriebsübergang




 

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Unterrichtung Betriebsübergang
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Wie schreibt man eine Unterrichtung zum Betriebsübergang

Einführung:

Beim Betriebsübergang, auch bekannt als Firmenübergang, erfolgt die Übertragung eines bestehenden Unternehmens oder eines Betriebsteils auf einen neuen Inhaber. Die Rechte und Pflichten der betroffenen Arbeitnehmer werden hierbei gemäß § 613a BGB auf den neuen Inhaber übertragen. Um die betroffenen Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang zu informieren, ist der alte Inhaber dazu verpflichtet, eine Unterrichtung gemäß § 613a Abs. 5 BGB zu erstellen und den Arbeitnehmern zuzustellen.

Inhalt der Unterrichtung:

Die Unterrichtung zum Betriebsübergang sollte alle relevanten Informationen enthalten, die für die betroffenen Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Folgende Punkte sollten in der Unterrichtung aufgeführt werden:

  1. Allgemeine Informationen:
    • Name und Anschrift des bisherigen und neuen Arbeitgebers
    • Datum des Betriebsübergangs
    • Grund für den Betriebsübergang
  2. Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse:
    • Fortbestand der Arbeitsverhältnisse (keine Kündigung wegen des Betriebsübergangs)
    • Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis durch den neuen Arbeitgeber
    • Gültigkeit der bisherigen Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen
    • Fortbestehen von betrieblichen Sozialleistungen, wie z.B. Betriebsrente oder Betriebskrankenkasse
  3. Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen:
    • Unveränderte Arbeitsbedingungen nach dem Betriebsübergang
    • Fortführung der bisherigen Tätigkeiten und Positionen
    • Eventuelle Änderungen der Arbeitszeiten, Arbeitsorte oder Arbeitsinhalte
  4. Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer:
    • Information über das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer: Die betroffenen Arbeitnehmer haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber zu widersprechen. In diesem Fall gelten die Arbeitsverhältnisse als gekündigt.
    • Zahlung einer Abfindung bei Widerspruch des Arbeitnehmers
    • Information über die Rechte der Arbeitnehmer bei einer möglichen Kündigung durch den neuen Arbeitgeber nach dem Betriebsübergang
    • Einladung zur Betriebsversammlung oder Informationsveranstaltung zum Betriebsübergang

Form und Zustellung der Unterrichtung:

Die Unterrichtung zum Betriebsübergang kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die Zustellung kann persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Unterrichtung rechtzeitig vor dem Betriebsübergang bei den betroffenen Arbeitnehmern eingeht, damit diese ausreichend Zeit zur Prüfung und Entscheidung haben. Eine ausführliche Dokumentation über die Zustellung ist zu empfehlen, um den Nachweis erbringen zu können.

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Fazit:

Die Unterrichtung zum Betriebsübergang ist ein wichtiges Instrument, um die betroffenen Arbeitnehmer über die bevorstehenden Veränderungen zu informieren. Es ist ratsam, frühzeitig mit der Erstellung der Unterrichtung zu beginnen und alle relevanten Informationen transparent und verständlich aufzuführen. Bei Unsicherheiten oder komplexen Sachverhalten ist die Einholung rechtlichen Rates zu empfehlen, um eine rechtssichere Unterrichtung zu gewährleisten.



FAQ zur Unterrichtung beim Betriebsübergang

Frage 1: Was ist die Unterrichtung beim Betriebsübergang?

Antwort: Die Unterrichtung beim Betriebsübergang bezieht sich auf die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht.

Frage 2: Wer ist für die Unterrichtung beim Betriebsübergang verantwortlich?

Antwort: Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer über den bevorstehenden Betriebsübergang zu informieren.

Frage 3: Welche Informationen müssen im Rahmen der Unterrichtung mitgeteilt werden?

Antwort: Die Unterrichtung muss alle relevanten Informationen über den Betriebsübergang enthalten, wie z.B. den Zeitpunkt des Übergangs, den neuen Inhaber, die Gründe für den Betriebsübergang und die möglichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer.

Frage 4: Bis wann muss die Unterrichtung erfolgen?

Antwort: Die Unterrichtung muss rechtzeitig vor dem Betriebsübergang erfolgen. Die genaue Frist variiert je nach Situation, aber in der Regel sollte den Arbeitnehmern ausreichend Zeit gegeben werden, um die Informationen zu verstehen und eventuelle Fragen zu stellen.

Frage 5: Kann die Unterrichtung schriftlich erfolgen?

Antwort: Ja, die Unterrichtung kann schriftlich erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, sie mündlich oder elektronisch zu übermitteln. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer die Informationen tatsächlich erhalten und verstehen.

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Frage 6: Können Arbeitnehmer die Informationen in der Unterrichtung überprüfen?

Antwort: Ja, Arbeitnehmer haben das Recht, die Richtigkeit der Informationen in der Unterrichtung zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Auskünfte vom bisherigen Arbeitgeber zu verlangen.

Frage 7: Welche Konsequenzen hat es, wenn der Arbeitgeber die Unterrichtungspflicht nicht erfüllt?

Antwort: Wenn der Arbeitgeber seine Unterrichtungspflicht nicht erfüllt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. Schadensersatzansprüchen der Arbeitnehmer oder Sanktionen durch die zuständige Aufsichtsbehörde.

Frage 8: Gibt es Ausnahmen von der Unterrichtungspflicht?

Antwort: Ja, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Insolvenz oder bei Kleinstbetrieben, kann die Unterrichtungspflicht eingeschränkt oder ganz entfallen. Es ist jedoch ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Pflichten erfüllt werden.

Frage 9: Gibt es weitere Informationspflichten im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang?

Antwort: Ja, neben der Unterrichtungspflicht kann es weitere Informationspflichten geben, zum Beispiel im Rahmen einer Sozialauswahl bei Kündigungen im Zuge des Betriebsübergangs. Auch hier ist es wichtig, rechtlichen Rat einzuholen, um alle Pflichten zu erfüllen.

Frage 10: Kann ich als Arbeitnehmer gegen einen Betriebsübergang vorgehen?

Antwort: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen direkten Einfluss auf einen Betriebsübergang. Es gibt jedoch bestimmte Rechte und Schutzmaßnahmen, die es Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Interessen zu wahren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.




Vorlage: Unterrichtung Betriebsübergang

1. Hintergrund

Die folgende Unterrichtung dient der Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem bevorstehenden Betriebsübergang gemäß § 613a Absatz 5 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

2. Mitteilung an Arbeitnehmer

Wir informieren hiermit alle unsere Arbeitnehmer über den geplanten Betriebsübergang und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre Arbeitsverhältnisse.

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3. Neue Betriebsinhaber

Ein neuer Betriebsinhaber, [Name des neuen Unternehmens], wird ab dem [Datum des Betriebsübergangs] den Betrieb übernehmen.

4. Kontinuität der Arbeitsverhältnisse

Der Betriebsübergang führt nicht zu einer Änderung der bestehenden Arbeitsverhältnisse. Die neuen Betriebsinhaber treten in sämtliche Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen ein und übernehmen alle Arbeitnehmer und ihre bisherigen Arbeitsbedingungen.

5. Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer

Alle Rechte und Ansprüche der Arbeitnehmer, die sich aus den bestehenden Arbeitsverträgen sowie aus anwendbaren Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben, bleiben unverändert bestehen.

6. Informationen zu etwaigen Änderungen
  • Sollten sich im Zuge des Betriebsübergangs Änderungen bei den Arbeitsbedingungen ergeben, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren und sämtliche erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu wahren.

  • Wir werden uns bemühen, den Übergang für alle Betroffenen so reibungslos wie möglich zu gestalten und etwaige Unannehmlichkeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

7. Weitere Informationen

Falls Sie weitere Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang haben, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um diese zu besprechen und Ihnen bei Bedarf weitere Informationen zur Verfügung zu stellen.

8. Schlussbemerkung

Wir sind zuversichtlich, dass der Betriebsübergang zu einer positiven Entwicklung und zu neuen Chancen für den Betrieb und alle Arbeitnehmer führen wird. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Bitte bestätigen Sie den Erhalt dieser Unterrichtung sowie Ihr Verständnis für deren Inhalt und beachten Sie, dass die Weitergabe dieser Information an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung untersagt ist.

Unternehmen, Ort und Datum:
[Name des aktuellen Unternehmens], [Ort], [Datum]
Arbeitnehmer:
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