Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO




 

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Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO
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Wie schreibt man ein Informationsblatt zur Videoüberwachung nach DSGVO?

Ein Informationsblatt zur Videoüberwachung ist ein wichtiges Dokument für Unternehmen, die Videoüberwachungssysteme einsetzen, um die Rechte und Privatsphäre von Personen zu schützen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Unternehmen verpflichtet, Personen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Videoüberwachungssysteme zu informieren. In diesem Leitfaden werden die wesentlichen Elemente eines solchen Informationsblatts erläutert und Muster zur Gestaltung bereitgestellt.

1. Einleitung

Die Einleitung sollte den Zweck und den Anwendungsbereich des Informationsblatts erläutern. Hier können Sie angeben, dass das Informationsblatt gemäß den Anforderungen der DSGVO erstellt wurde und den Zweck hat, die betroffenen Personen über die Videoüberwachung zu informieren.

Beispiel:

„Dieses Informationsblatt wurde gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt und dient dazu, betroffene Personen über die Videoüberwachung an unserem Standort zu informieren.“

2. Verantwortlicher

In diesem Abschnitt sollten Sie den Verantwortlichen für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nennen. Geben Sie den vollständigen Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen an. Wenn das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernannt hat, sollten auch dessen Kontaktdaten angegeben werden.

Beispiel:

„Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten:

Name:
Musterfirma GmbH
Adresse:
Musterstraße 123, 12345 Musterstadt
Kontaktdaten:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 123 456789
Fax: +49 123 456790
Datenschutzbeauftragter:
Max Mustermann
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 123 4567890

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

In diesem Abschnitt sollten Sie die Zwecke der Videoüberwachung und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten angeben. Klären Sie, dass die Verarbeitung zum Schutz berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen.

Beispiel:

„Die Videoüberwachung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum
  • Vorbeugung und Aufdeckung von Straftaten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) der DSGVO:

„Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.“

4. Übermittelung an Dritte

Wenn die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte übermittelt werden, müssen Sie dies in diesem Abschnitt angeben und gegebenenfalls die Zwecke der Übermittlung erläutern.

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Beispiel:

„Die erhobenen personenbezogenen Daten werden an folgende Dritte übermittelt:

  • Sicherheitsdienstleister zur Überwachung des Geländes
  • Behörden im Rahmen einschlägiger gesetzlicher Verpflichtungen

Die Übermittlung erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Gewährleistung der Sicherheit des Geländes
  • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

5. Speicherdauer

Geben Sie in diesem Abschnitt an, wie lange die personenbezogenen Daten gespeichert werden. Beachten Sie dabei die Grundsätze der Speicherbegrenzung und Datensparsamkeit.

Beispiel:

„Die personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum von X Monaten gespeichert und danach gelöscht. Eine längere Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Verfolgung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.“

6. Rechte der betroffenen Personen

In diesem Abschnitt sollten Sie erläutern, welche Rechte betroffenen Personen gemäß der DSGVO zustehen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Widerspruchsrecht und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Beispiel:

„Betroffene Personen haben gemäß der DSGVO folgende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten:

  • Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
  • Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
  • Recht auf Datenübertragbarkeit

7. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Wenn Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernannt hat, sollten Sie dessen Kontaktdaten in diesem Abschnitt erneut angeben und darauf hinweisen, dass sich betroffene Personen bei Fragen oder Bedenken zum Datenschutz an den Datenschutzbeauftragten wenden können.

Beispiel:

„Bei Fragen oder Bedenken zum Datenschutz können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

Name:
Max Mustermann
Kontaktdaten:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 123 4567890

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

In diesem Abschnitt sollten Sie darauf hinweisen, dass betroffene Personen das Recht haben, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Beispiel:

„Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt, haben Sie das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen. Die Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde sind:

Name der Behörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Adresse der Behörde:
Promenade 27, 91522 Ansbach
Kontaktdaten der Behörde:
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 981 180093-0
Fax: +49 981 180093-800

9. Schlussbemerkungen

In den Schlussbemerkungen können Sie nochmals auf den Zweck des Informationsblatts hinweisen und betroffene Personen ermutigen, sich bei Fragen oder Bedenken zum Datenschutz an den Verantwortlichen oder den Datenschutzbeauftragten zu wenden.

Beispiel:

„Wir hoffen, dass dieses Informationsblatt Ihnen wichtige Informationen zur Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung bereitgestellt hat. Bei Fragen oder Bedenken zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an den Verantwortlichen oder unseren Datenschutzbeauftragten wenden.“

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden als Orientierungshilfe dient und nicht als rechtliche Beratung angesehen werden sollte. Die spezifischen Anforderungen an ein Informationsblatt zur Videoüberwachung können je nach Unternehmen und Situation variieren. Konsultieren Sie daher bei Bedarf einen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten, um sicherzustellen, dass Ihr Informationsblatt den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

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Frage 1: Was regelt die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung?

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Videoaufnahmen, die durch Videoüberwachungssysteme erstellt werden. Dabei werden die Grundsätze für die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung, Zweckbindung, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit der Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen festgelegt.

Frage 2: Wann ist die Videoüberwachung nach DSGVO erlaubt?

Die Videoüberwachung ist nach DSGVO erlaubt, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Personen nicht überwiegen. Außerdem müssen die betroffenen Personen über die Videoüberwachung informiert werden.

Frage 3: Welche Rechte haben betroffene Personen in Bezug auf Videoüberwachung?

Betroffene Personen haben das Recht auf Information über die Videoüberwachung, das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung ihrer Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch.

Frage 4: Was muss in der Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung angegeben werden?

In der Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung müssen unter anderem der Verantwortliche, die Zwecke der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer, die Empfänger der Daten und die Rechte der betroffenen Personen angegeben werden.

Frage 5: Muss ich ein Verzeichnis für die Verarbeitungstätigkeiten der Videoüberwachung führen?

Ja, gemäß der DSGVO müssen Sie ein Verzeichnis für die Verarbeitungstätigkeiten der Videoüberwachung führen. Darin müssen Sie unter anderem die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien von betroffenen Personen und die Speicherdauer angeben.

Frage 6: Muss ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung für meine Videoüberwachung durchführen?

Ja, wenn die Videoüberwachung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat (z.B. bei flächendeckender Überwachung öffentlicher Räume), müssen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

Frage 7: Wie lange darf ich Videoaufnahmen speichern?

Die Dauer der Speicherung von Videoaufnahmen muss auf das notwendige Minimum beschränkt werden. Es empfiehlt sich, die Aufnahmen so bald wie möglich zu löschen, sofern sie nicht im Rahmen eines bestimmten Vorfalls aufbewahrt werden müssen.

Frage 8: Muss ich Schilder zur Videoüberwachung anbringen?

Ja, Sie müssen Schilder anbringen, die auf die Videoüberwachung hinweisen, um die betroffenen Personen zu informieren. Die Schilder sollten gut sichtbar und lesbar sein und Angaben zum Verantwortlichen und zur Kontaktmöglichkeit enthalten.

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Frage 9: Muss die Videoüberwachung bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden?

Im Allgemeinen müssen Videoüberwachungen nicht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist oder wenn Videoaufnahmen von öffentlichen Bereichen gemacht werden.

Frage 10: Was passiert bei Verstößen gegen die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung?

Bei Verstößen gegen die DSGVO in Bezug auf Videoüberwachung können hohe Geldbußen verhängt werden. Außerdem können betroffene Personen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend machen.




Vorlage: Informationsblatt Videoüberwachung nach DSGVO

1. Verantwortlicher

Der Verantwortliche für die Videoüberwachung ist:

Name:
[Name des Verantwortlichen]
Adresse:
[Adresse des Verantwortlichen]
Kontakt:
[Kontaktdaten des Verantwortlichen]

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung wird zu folgenden Zwecken durchgeführt:

  • [Zweck 1]
  • [Zweck 2]
  • [Zweck 3]

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der Videoüberwachung ist:

  • [Rechtsgrundlage 1]
  • [Rechtsgrundlage 2]
  • [Rechtsgrundlage 3]

3. Kategorien von personenbezogenen Daten

Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten können im Rahmen der Videoüberwachung erhoben werden:

  • [Kategorie 1]
  • [Kategorie 2]
  • [Kategorie 3]

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten können an folgende Empfänger weitergegeben werden:

  • [Empfänger 1]
  • [Empfänger 2]
  • [Empfänger 3]

5. Dauer der Speicherung

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer von [Dauer] gespeichert.

6. Betroffenenrechte

Als betroffene Person haben Sie das Recht auf:

  • Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten
  • Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
  • Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

8. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:

Name:
[Name des Datenschutzbeauftragten]
Adresse:
[Adresse des Datenschutzbeauftragten]
Kontakt:
[Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten]

9. Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Videoüberwachung können bei Bedarf beim Verantwortlichen angefordert werden.

10. Rechtsgrundlage

Dieses Informationsblatt basiert auf den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem nationalen Datenschutzgesetz.

Hinweis: Diese Vorlage ist als allgemeine Orientierungshilfe gedacht und sollte an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst werden.